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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-23

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich kann mich nach dem zweiten Votum Ihres Kommissionssprechers umso kürzer fassen. Ich habe bereits gestern in einer Tour d'Horizon zum Eintreten Stellung genommen und möchte nur noch kurz auf die heutige Eintretensdebatte eingehen. Wiederholen möchte ich noch einmal die Kernpunkte der Vorlage, nämlich die Einheitsbeschwerde, den Ausbau der gerichtlichen Vorinstanzen und die massvolle Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht. An diesen Kernpunkten und Richtlinien sollte sich die nun folgende Debatte orientieren.

Auf die Einheitsbeschwerde, zu der Herr Hess Hans gewisse Überlegungen angestellt hat, brauche ich nach dem Votum von Herrn Schweiger wohl nicht mehr weiter einzugehen. Ich möchte aber doch das Generelle zur Justizreform, wie es auch von Herrn Bürgi angesprochen worden ist, kurz aufnehmen: Es ist in der Tat so, dass die Diskussionen und die Debatten, die wir hier im Zuge dieser Revision der Bundesrechtspflege führen, in der Öffentlichkeit keine grosse [PAGE 888] Resonanz finden. Das ist nicht neu und auch nicht überraschend. Schon als es um die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung ging, haben wir gesehen, dass sich das Interesse der Öffentlichkeit eigentlich in ganz, ganz engen Grenzen hält. Herr Schmid Carlo hat gesagt, dass die Bevölkerung vom Gericht rasche Entscheide wolle, damit man wisse, woran man sei. Das stimmt, die Bevölkerung will rasche Entscheide, aber die Bevölkerung will auch richtige und d. h. in dem Sinne sorgfältig vorbereitete Entscheide. Es geht also nicht um rasche Entscheide um jeden Preis; vielmehr ist das Vertrauen in unsere Justiz nur vorhanden, wenn bei der Vorbereitung des Entscheides auch die entsprechende Sorgfalt angewendet werden kann. Damit diese Sorgfalt auch in Zukunft ihren Platz hat, ist es eben notwendig, dass aus diesen Beratungen am Ende auch wirklich eine gewisse Entlastung des Bundesgerichtes resultiert.

Herr Schmid Carlo hat auch gesagt, dass noch eine Aufstockung der Zahl der Richter notwendig ist, wenn man das Entlastungsziel tatsächlich erreichen will. Das ist indirekt natürlich auch ein Votum in die Richtung, alle schon vorhandenen Ressourcen am heutigen Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne und am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern auch wirklich zu nutzen und gemeinsam zu nutzen. Es ist auch ein Votum dafür, dass eben auch die Möglichkeit geschaffen wird, die vorhandenen personellen Ressourcen dort einzusetzen, wo sie notwendig sind. Weiter soll auch ein Belastungsausgleich zwischen Lausanne und Luzern möglich sein, so, wie es die bundesrätliche Vorlage vorsieht.

Ich möchte einen letzten Punkt aufnehmen, den Herr Schweiger betont hat: Gerade wenn wir über die Zugangsbeschränkungen sprechen, sollten wir in die Richtung Bewusstsein schaffen, wonach auch kantonale Gerichte gut Recht sprechen können. Es sollte nicht sein, dass man meint, nur das Bundesgericht könne wirklich richtig und gut Recht sprechen. Wenn man in dieser Haltung, wonach auch die kantonalen Gerichte gute Gerichte sind, die Debatte führt und dann auch die entsprechenden Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit abgeben kann, dann haben auch Zugangsbeschränkungen bei unserer Bevölkerung eine Chance. Wenn wir aber mit der Optik in die Debatte einsteigen, es müsse alles vor das Bundesgericht, weil die kantonalen Gerichte nicht richtig entscheiden könnten, dann, da gebe ich Ihnen Recht, werden wir mit zusätzlichen Beschränkungen des Zugangs - den Möglichkeiten dazu sind durch die Bundesverfassung ohnehin schon sehr enge Grenzen gesetzt - keine Chance haben.

Persönlich bin ich der Auffassung - auch wenn es politisch sehr umstritten sein wird -, dass gewisse Zugangsbeschränkungen, sei es die Einschränkung der Kognition im Sozialversicherungsbereich, sei es im Bereich des Miet- oder Arbeitsrechtes, zulässig sein sollen, zumal bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung der Zugang weiterhin bestehen bleibt. Dann spielen eben die kantonalen Gerichte eine entscheidende Rolle. Ich wünsche, dass dieses Bewusstsein auch in die Öffentlichkeit getragen wird und man nicht so tut, wie wenn letztlich nur das Bundesgericht die einzige Instanz der dritten Gewalt wäre, die tatsächlich Recht sprechen kann. Ich bin mir bewusst, dass dieses Votum gerade auch bei späteren Anträgen, wenn es dann um die Zugangsmöglichkeiten betreffend Einbürgerungsentscheide geht, natürlich auch gilt. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen und meine Auffassung, warum dort der Zugang zum Bundesgericht möglich sein sollte, auch begründen. Aber dieser Grundsatz, den ich jetzt angeführt habe, gilt! Und er gilt nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern er soll als Grundsatz so genommen werden. Kantonale Gerichte können auch gut und richtig Recht sprechen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.