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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-09-23

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich darf das Votum von Herrn Studer mindestens in einem Punkt ergänzen: Der Antrag der Kommissionsmehrheit in Absatz 1 Buchstabe abis ist natürlich im Zusammenhang mit Absatz 2 zu sehen. Dort beantragt die Mehrheit, dass auch in den Fällen, in denen das Bundesgericht in der Sache nicht zuständig ist, die Möglichkeit offen steht, sich wegen der Verletzung von Verfahrensgarantien im Sinne der Artikel 29, 29a und 30 der Bundesverfassung beim Bundesgericht zu beschweren. Das heisst also, dass das Bundesgericht nach der Meinung der Mehrheit in jedem Fall die Möglichkeit hätte, ein korrektes Verfahren durchzusetzen. Nur in der Sache wäre die Entscheidung ausgeschlossen. Diesen Zusammenhang muss man sehen.

Zudem war die Mehrheit der Kommission in ihrer Argumentation damals der Meinung, dass diese ganze Problematik im Bereich der Bürgerrechtsgesetzgebung zu entscheiden sei und nicht hier. Es war nicht unsere Meinung, die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zum geltenden Recht zu kritisieren oder zu bemängeln, sondern auf die Aufgabe des Gesetzgebers an einem anderen Ort zu verweisen.