Bieri Peter · Ständerat · 2003-09-24
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Sie haben zu unserem Sistierungsantrag einen schriftlichen Bericht erhalten, der in aller Kürze darlegt, weshalb die Kommission Ihnen beantragt, dieses Geschäft zu sistieren. Die Kommission hat nach einer eingehenden Erläuterung der Verwaltung und der Anhörung der Vertreter des Schweizerischen Bauernverbandes, der Kantonstierärzte und des Schweizerischen Tierschutzes einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Die WBK nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision keine grundlegende Kehrtwende im Bereiche des Tierschutzes beabsichtigt, und hat den hohen Standard des schweizerischen Tierschutzes anerkannt. Wir haben die Hauptstossrichtung der Weiterentwicklung des Tierschutzes, die mit dieser Revision beabsichtigt ist, begrüsst. Dabei soll primär der Vollzug durch Ausbildung und Information verbessert werden. Die WBK teilt die allgemeine Stossrichtung des Bundesrates, das Schutzniveau für die Tiere in der Schweiz mit dieser Vorlage weder zu senken noch zu erhöhen. Mit der Gesetzesrevision möchte der Bundesrat nicht einfach keine Verbesserung, wie man ihm aus gewissen Kreisen vorwirft. Mit einem besseren Vollzug soll man das Wohl der Tiere durchaus verbessern. Die Revision möchte im Weiteren systematischer ordnen, was auf Gesetzesstufe und was auf Verordnungsstufe festgeschrieben werden muss.
Anlässlich unserer Sitzung haben uns die Vertreter des Schweizerischen Tierschutzes dargelegt, dass zentrale Anliegen ihres Verständnisses eines zeitgemässen Tierschutzes in dieser Gesetzesrevision nicht berücksichtigt seien. Sie würden deshalb auf ihre Volksinitiative zählen, die sie am 23. Juli einreichen möchten. Diese Einreichung ist mittlerweile erfolgt. Der Text der Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" - kurz: "Tierschutz Ja" - lag unserer Kommission bereits vor. Ohne materiell bereits Stellung nehmen zu wollen, kommt man beim Lesen zum Schluss, dass die verschiedenen Forderungen der Initiative gemäss traditionellem Verfassungsverständnis in der Bundesverfassung kaum stufengerecht platziert wären, beinhalten sie doch Bestimmungen, die auf Gesetzes-, wenn nicht gar auf Verordnungsstufe zu regeln wären.
Die Ausgangslage, eine Gesetzesrevision zu einem Thema beraten zu müssen, von dem man weiss, dass zum gleichen Gegenstand bereits eine Initiative eingereicht wird bzw. mittlerweile auch eingereicht worden ist, brachte uns in eine etwas eigenartige Situation. Wir haben uns verschiedene Varianten vorgestellt:
1. Wir beraten die Gesetzesrevision unabhängig von der Volksinitiative. Der Bundesrat muss zur Initiative ohnehin eine Botschaft erarbeiten, die dann separat zu behandeln ist. Würde er die Initiative ohne indirekten oder direkten Gegenvorschlag verwerfen und würde ihm das Parlament dabei folgen, so wäre die Sache abgetan. Vorbehalten bleibt natürlich ein Referendum zur Gesetzesrevision und die Volksabstimmung über die Initiative.
2. Würde der Bundesrat zur Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag ausarbeiten und würden Parlament und Volk ihm folgen, so hätte dies ohnehin eine eingehende Änderung des geltenden Tierschutzgesetzes zur Folge.
3. Würde der Bundesrat zur Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag präsentieren, so wäre es nicht sinnvoll, das Gesetz jetzt zu revidieren und dann mitten in der Revision oder kurz danach eine zweite Revision nachzuschalten.
Aufgrund dieser Überlegungen haben wir uns entschieden, Ihnen zu beantragen, die Gesetzesrevision zu sistieren, bis uns der Bundesrat die Botschaft über die Volksinitiative unterbreitet hat.
Es ist unserer Meinung nach wenig sinnvoll, im jetzigen Moment ein Gesetz zu einem Gegenstand zu revidieren, zu dem bereits eine Volksinitiative besteht. Wir haben hingegen den Bundesrat gebeten, die Botschaft zur Volksinitiative möglichst schnell auszuarbeiten, damit die hier vorliegende Botschaft in die weiteren Entscheide eingebettet werden kann.
In der Kommission wurde denn auch die Meinung geäussert, der Bundesrat täte gut daran, die beiden Vorlagen zusammenzuführen. Die Kommission ist sich bewusst, dass sich auch bei anderen Politikbereichen, wie etwa bei den Sozialversicherungen, die Gesetzesrevisionen und Volksinitiativen zeitlich überschneiden können. Da die Thematik Tierschutzgesetzgebung jedoch in zeitlicher Hinsicht wie auch vom Inhalt her als ein geschlossenes Traktandum betrachtet werden kann und die jetzige Gesetzgebung in der Anwendung durchaus brauchbar ist, schien uns dieses Vorgehen vertretbar, ja verantwortbar und letztlich auch sinnvoll zu sein.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Sistierung vorzunehmen, bis die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" vorliegen wird.