Germann Hannes · Ständerat · 2003-09-24
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24
Wortprotokoll
Ich kann es nach diesen Voten kurz machen. Die Kommissionsmehrheit hat mit dieser kumulativen Zusatzbedingung, mit dem Erfordernis des engen Bezuges zur Schweiz einen wirksamen Damm gegen eine drohende Klageflut errichten wollen. Wir sind uns auch bewusst, dass wir in Bezug auf das Militärstrafgesetz und das bürgerliche Strafgesetzbuch eine gewisse Diskrepanz schaffen und diese an den Zweitrat weitergeben. Das ist aber eigentlich ein Erfolg nach einer seriösen und ausführlichen Güterabwägung.
Und die Szenarien, die vorhin geschildert wurden, sind nicht frei erfunden oder reine Befürchtungen, sondern bahnen sich zum Teil schon an. So hat uns der Oberauditor, der für die Anordnung der Strafverfahren zuständig ist, zwar versichert, dass er weiterhin auf die heutige Praxis mit dem Bezug zur Schweiz abstelle, allerdings sei letzthin eben bereits eine Klage respektive ein Rekurs eingelegt worden. Zudem hat ein Anwalt aus Zürich bereits medienwirksam angekündigt, er werde in der Schweiz eine Klage gegen Israel einreichen. Das soll uns vielleicht ein bisschen Warnung sein. Es liegt auf jeden Fall die Befürchtung auf der Hand, dass die Schweiz von einer Flut von Verfahren heimgesucht werden könnte.
Die Mehrheit der Kommission ersucht Sie darum - jetzt auch mit dem Bundesrat zusammen -, für die restriktivere, für die griffigere Variante der Mehrheit zu stimmen.