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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-09-24

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Herr Kollege Béguelin hat beim Eintreten auf einen Sachverhalt hingewiesen, bezüglich dessen ich seine Meinung absolut teile. Und zwar ist das - einfach beispielhaft - eigentlich durch die Besichtigung der Situation in der Kaserne Frauenfeld ausgelöst worden. Ich möchte dieses Beispiel, mit Blick auf die Verfahrensökonomie, Herr Präsident, jetzt nicht irgendwie hochstilisieren, sondern einfach reliefartig herausgreifen.

Worum geht es? Jene alte Kaserne befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs, im Zentrum von Frauenfeld. Man würde sagen, in bester Lage. Man könnte an diesem Ort Geschäftsgebäude, Büros, Einkaufszentren oder was weiss ich erstellen. Stattdessen wird nun in diese baufällige Anlage der Betrag von drei Millionen Franken investiert, eigentlich nur, um die Heizung und die Treppen wieder instand zu stellen und die eigentlich schwierige Wohnsituation einigermassen zu verbessern; obwohl ganz klar ist, dass diese Kaserne bald aufgegeben wird und dass man dann die gesamten Truppenunterkünfte auf das heutige, neue Areal in der Au verschieben wird. Ein Kaufmann würde in einer solchen Lage keinen Franken mehr in diese Kaserne investieren. Das würde niemandem einfallen! Diese drei Millionen Franken sind irgendwie nicht vernünftig, wenn man ja zum Voraus weiss, dass dieses Gebäude preisgegeben wird. Nun sagt man uns Folgendes: Ja, wir müssen jetzt eine Interregnumslösung suchen; und wir müssen dafür sorgen, dass die Rekruten wenigstens nicht frieren; und irgendwann einmal kann man dann dieses Gebäude verkaufen.

Jetzt kommt das Anliegen, das Herr Béguelin und ich eigentlich teilen: es geht um das Spannungsfeld zwischen dem Finanzhaushaltgesetz und dem Immobilienmanagement des VBS. Das Finanzhaushaltgesetz lässt heute infolge des Bruttoprinzips einen aktiven Immobilienhandel zugunsten des VBS nicht zu, weil das nach budgetrechtlichen Vorschriften einfach nicht geht. Man hat also mit anderen Worten im VBS keine unternehmerische Freiheit. Auf der anderen Seite ist das Immobilienmanagement des VBS, das ich als sehr gut beurteile. Die Leute dort sind Spezialisten, das ist bekannt. Der Unterhalt wird sehr professionell geführt. Es fehlt überhaupt nicht am Willen, sondern es ist einfach die Bindung, die heute besteht. Dieses Spannungsfeld muss man einmal anschauen. Es ist uns klar, dass wir natürlich nicht Milliarden von Franken finden werden. Herr Bundesrat Schmid hat zwar gesagt, dass das VBS Besitzerin von Immobilien im Wert von über 20 Milliarden Franken ist. Aber Herr Béguelin und ich finden beide, dass ein Teil davon eben verkauft, liquidiert und bewirtschaftet werden sollte, dass man da einen Schritt weitergehen sollte.

Eigentlich habe ich damit gerechnet, dass Herr Béguelin heute einen entsprechenden Antrag einbringen würde; er hat es nicht gemacht. Aber ich werde ihn unterstützen, wenn er es tut. Ich denke, dass wir diese Situation in der Kommission noch einmal besprechen müssen, weil das in Zukunft im Zusammenhang mit der "Armee XXI" - die ja weniger Gebäude der heutigen Konfiguration braucht, dafür modernere Einrichtungen, zum Teil auch Neubauten - ein wichtiger Faktor sein wird. Sie wurde in den letzten Jahren in ihrem Kreditgebaren dauernd zurückgestutzt. Das VBS hat immer weniger Mittel zur Verfügung; und wenn man einmal etwas verkaufen könnte, dann fliesst es in die Bundeskasse. Dies motiviert natürlich das sehr gute Immobilienmanagement des VBS auch nicht, solche Dinge, wie die Kaserne Frauenfeld - noch einmal gesagt: als Beispiel -, unternehmerischer anzupacken.

Trotzdem stimme ich Artikel 2 zu, in der Hoffnung, dass wir hier dem VBS vielleicht später mehr Freiheit zusichern können.