Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-09-25
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-25
Wortprotokoll
Bei der Frage des Staatsvertrages war ich hier bei der Minderheit. Der Entscheid des Parlamentes ist gefallen. Nach diesem Entscheid des Parlamentes hat der Bund alle Massnahmen zu treffen, damit die Interessen unseres Landes optimal gewahrt werden. Unter diesem Gesichtspunkt habe ich auch die Antwort des Bundesrates zu diesen beiden Vorstössen geprüft.
1. Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat prioritär auf die Beschwerde gegen die deutsche Verordnung bei der Europäischen Kommission setzt. Dabei nehmen wir - sicher mit Befriedigung - zur Kenntnis, dass der Bundesrat auch sämtliche deutschen Anordnungen, welche Anflüge zum und Abflüge vom Flughafen Zürich durch deutschen Luftraum untersagen oder behindern, angefochten hat. Durch dieses Verfahren bei der EU-Kommission kommen wir auch nach meiner Beurteilung am schnellsten und vielleicht am erfolgreichsten zu irgendeinem Ergebnis. Wenn man sich ein wenig herumhört, kommt man zum Schluss, dass es vielleicht nicht mehr allzu lange geht, bis wir von der EU-Kommission zum ersten Mal gewisse Signale hören. So weit, so gut. Das eine tun und das andere nicht lassen, heisst ja ein Grundsatz.
2. Wie steht es nun mit dem Anhängigmachen eines Verfahrens in Deutschland? Ich teile die Zweifel an einer Aktivlegitimation des Bundes. Das Flugzeug des Bundesrates alleine genügt für die Begründung einer Aktivlegitimation ja noch nicht. Auch sehe ich im Moment keine anderen materiellen Interessen, die eine solche Legitimation begründen könnten.
3. Wie steht es mit einem allfälligen Verfahren bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao)? Natürlich hat das Streitbeilegungsverfahren bei der Icao auch eine politische Komponente. Dass der Bundesrat vorerst darauf verzichtet hat, kann man zwar verstehen, aber als mögliche Rückfallposition nach einem Entscheid der EU-Kommission ist ein solches Verfahren bei der Icao nach meiner Beurteilung sehr ernsthaft zu prüfen und dann allenfalls auch einzuleiten. Die Bitte an den Bundesrat lautet, vielleicht nochmals zu betonen, dass dies auch für den Bundesrat eine mögliche Rückfallposition ist. In der Vorbereitungsphase zur Behandlung des Staatsvertrages im Parlament haben wir vielleicht etwas versäumt, ich bin mir in diesem Punkt nicht ganz sicher. Denn wenn ich richtig informiert bin, hätte die Schweiz zu umstrittenen Fragen mit Deutschland bei der Icao ein informelles Gutachten einholen können, natürlich unter der Voraussetzung, dass auch Deutschland damit einverstanden gewesen wäre. Meine Frage an den Bundesrat lautet hier: Hat der Bundesrat damals diese Möglichkeit geprüft? Wenn ja, warum wurde diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt?
Die Frage 1 der Interpellation Bürgi nach einer Anrufung des Internationalen Gerichtshofes wurde nach meiner Beurteilung nicht beantwortet - oder ich habe es übersehen. Hier wäre ich noch für eine Beurteilung durch den Bundesrat dankbar, denn einen solchen Gang an den Internationalen Gerichtshof könnte ich mir eigentlich noch vorstellen, oder ich würde ihn mindestens nicht zum Voraus ausschliessen. Diesen Gang an den Internationalen Gerichtshof sollten wir meines Erachtens als Option auch noch offen behalten.
Nur nebenbei sei erwähnt, dass es mit Deutschland nachbarschaftliche Probleme geben könnte, die vielleicht schon heute vorprogrammiert sind. Nehmen wir als Beispiel einmal an, dass die Flugzeuge den Flughafen zwar in einem Korridor über Schweizer Gebiet anfliegen, dies aber vielleicht nur zwei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt tun. Die Lärmauswirkungen auf bestimmte deutsche Gebiete wären dann vielleicht so, wie sich die Bevölkerung das sicher nicht vorgestellt hat. Hier stellen sich dann nachbarrechtliche Fragen.
Abschliessend möchte ich noch zwei grundsätzliche Bemerkungen loswerden: Seit Jahren befassen wir uns immer wieder bruchstückhaft mit Aspekten der Luftfahrt. Der Bund ist an der Swiss beteiligt und im Verwaltungsrat der Swiss vertreten, dann steht wieder die Aufsicht des Bazl über die Luftfahrt im Kreuzfeuer der Kritik, Skyguide - eines der heutigen grossen Sorgenkinder - gehört dem Bund, hier liest man auch von einer Finanzierungslücke. Die Kollegen Pfisterer und Bürgi und andere Votanten haben heute die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich herausgestrichen. Als vor zwei Tagen die Frage nach einer zusätzlichen staatlichen Finanzhilfe an die Swiss gestellt wurde, tönte es unisono: nie mehr! Das haben wir schon bei der Expo zwei- bis dreimal fast affektartig wiederholt, und es kam anders. Was will ich damit sagen? Wenn ich mir nicht einmal die Zunge abbeissen will, fehlt mir persönlich, wenn ich ehrlich bin, die Grundlage für eine abschliessende Beurteilung und für so klare Aussagen.
Der letzte Bericht des Bundesrates zur Luftfahrt stammt nämlich aus dem Jahre 1953, und wenn man bedenkt, dass ich den gleichen Jahrgang habe, ist das doch einige Zeit her! (Heiterkeit) In der Luftfahrt hat es seither mehrere Quantensprünge gegeben. Eine Neuformulierung der Luftverkehrspolitik hat die GPK in einer Empfehlung vor einem Jahr gefordert. Auch mit der Überweisung des Postulates Kurrus 01.3375 wurde der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament einen Bericht zur schweizerischen Luftfahrtpolitik vorzulegen. Was uns heute fehlt, ist eine ganzheitliche Sicht einer prospektiven schweizerischen Luftfahrtpolitik. Erst dann können wir eigentlich folgende Fragen beantworten: Welche Entwicklung wollen wir für diesen Verkehrsträger? Welches ist die Rolle des Staates bei der Aufrechterhaltung der Luftverkehrs-Infrastrukturen? Welches ist die Rolle des Flughafens Zürich? Welches sind die verkehrspolitischen Grundlagen für ein Luftverkehrsabkommen? Welche Rahmenbedingungen hat der Bund aufrecht zu erhalten bzw. zu schaffen? Wie sollen die Kompetenzen zwischen den Kantonen und dem Bund - Stichwort: Landesflughäfen - verteilt sein usw.?
Ich weiss natürlich, dass nach dem Expertengutachten der niederländischen Experten zur Flugsicherheit, dessen Ergebnisse Anfang Juli veröffentlicht wurden und aufgrund welcher entsprechende Sofortmassnahmen eingeleitet wurden, heute die Luftsicherheitspolitik erste Priorität hat, denn jetzt kann sich die Schweiz diesbezüglich wirklich nichts mehr erlauben. Wir konnten uns in der GPK vor rund zwei Wochen mit Ihnen, Herr Bundesrat, auch darüber unterhalten. Aber es ist einfach ärgerlich, dass uns eigentlich eine gesamtheitliche, prospektive schweizerische Luftfahrtpolitik als entscheidende Diskussions- und Entscheidungsgrundlage fehlt. Hier lautet die Frage an den Bundesrat, wie der entsprechende Zeitplan aussieht.
Kollege Jenny hat mich abschliessend mit seinem Votum zur aktuellen Lage der Swiss und mit seinen kritischen Äusserungen doch etwas provoziert. Zwei Bemerkungen dazu: Erstens stört es mich, dass die Swiss seit ihren Geburtswehen von gewissen Leuten fast mit Schadenfreude tot geredet wird. Zweitens sollten alle in diesem Hause eigentlich vortreten, wenn sie es bis heute als Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung der Swiss besser gemacht hätten.