Lexipedia

Bieri Peter · Ständerat · 2003-09-25

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-25

Wortprotokoll

Bei der BFT-Vorlage gibt es noch eine einzige Differenz. Der Nationalrat hat bereits zweimal einem Antrag knapp zugestimmt, der verlangt, dass ein Vertreter der Wirtschaft in der Schweizerischen Universitätskonferenz Einsitz nimmt. Wir haben diese Forderung in unserer Kommission wie auch in unserem Rat jedes Mal einstimmig verworfen.

Wieso? Im Jahr 1999 haben wir bei der Schaffung des Universitätsförderungsgesetzes nach eingehender Analyse festgelegt, dass mit der Schweizerischen Universitätskonferenz ein vom Bund und von den Kantonen gemeinsam getragenes universitätspolitisches Organ errichtet werden soll, das für die gesamtschweizerische Koordination der Tätigkeiten von Bund und Kantonen im Bereich der Universitäten zuständig ist und auch die Verantwortung trägt. Träger der universitären Hochschulen sind der Bund und die Universitätskantone. Die Nichtuniversitätskantone verpflichten sich über die interkantonale Universitätsvereinbarung, die kantonalen Universitäten aufgrund ihrer Studentenzahlen mitzufinanzieren. Bund und Kantone sind somit diejenigen Organe, welche per Gesetz respektive per Vereinbarung das schweizerische universitäre Hochschulsystem tragen. Es ist deshalb folgerichtig, dass diese Organe - und nur diese! - die Mitglieder der Schweizerischen Universitätskonferenz stellen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch die Wirtschaft, aber auch andere Institutionen, die Hochschulen finanziell oder auf andere Weise unterstützen. Es gibt aber keine gesetzliche Verpflichtung für diese Leistungen.

Es ist deshalb folgerichtig, in die Schweizerische Universitätskonferenz Bund und Kantone, nicht aber andere Kreise einzubinden. In einem Schreiben vom 22. September dieses Jahres gibt die Schweizerische Universitätskonferenz zu bedenken, dass eine Änderung von Artikel 5 Absatz 2 des Universitätsförderungsgesetzes, wo die Zusammensetzung des Organs abschliessend festgelegt ist, zur Folge haben würde, dass die interkantonale Koordinationsvereinbarung angepasst werden müsste, was durch die Regierungen und Parlamente der neun Universitätskantone vorgenommen werden müsste. Ein solches Verfahren würde einige Zeit in Anspruch nehmen und ist auch im Hinblick auf die befristete Gültigkeitsdauer des Universitätsförderungsgesetzes bis Ende 2007 zu sehen. In der nächsten Legislatur werden wir schon bald daran gehen müssen, die universitäre Landschaft unseres Landes auf Gesetzes- und eventuell auch auf Verfassungsstufe neu zu regeln. Es wird dannzumal zu bestimmen sein, welche Organe in welcher Zusammensetzung notwendig sind, um ein optimal funktionierendes Hochschulsystem in diesem Land zu garantieren.

Hingegen beantragt Ihnen heute die Kommission einstimmig, es bei der heute gültigen Regelung zu belassen.

Bieri Peter · Ständerat · 2003-09-25 | Lexipedia | Lexipedia