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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die Streichung von Artikel 72 ist ein wesentlicher Entscheid des Nationalrates, dem sich die Kommission anschliesst. Ich möchte kurz anfügen, warum dies eine besondere Tragweite hat: Der Nationalrat hat beschlossen, die Koordinationsbestimmung betreffend die Taggelder zu streichen. Es mag zwar etwas störend sein, dass die Koordinationsregeln im Allgemeinen Teil keine Bestimmungen über die Taggelder enthalten werden. Die vom Ständerat beschlossene Bestimmung war jedoch heftig umstritten, weil damit der Begriff der Solidarität überstrapaziert worden wäre - denn es lässt sich versicherungstechnisch nicht rechtfertigen, dass ein Versicherer für ein Risiko aufkommen muss, das er gar nicht versichert hat oder eventuell gar nicht versichern durfte. Die von unserem Rat 1991 beschlossene Bestimmung lässt zudem zahlreiche Koordinationsfragen offen, die heute in den Einzelgesetzen gelöst werden.

Aufgrund der Regelung in [PAGE 186] Artikel 72 würden neue Rechtssicherheiten entstehen, und dies erst noch, ohne die Stellung der Versicherten im Geringsten zu verbessern. Man sollte sich deshalb vom bewährten Grundsatz leiten lassen, wonach eine gut funktionierende Regelung nicht durch eine Regelung abgelöst werden sollte, die versicherungstechnisch fragwürdig ist, viele Fragen offen lässt und neue Probleme mit sich bringt. Für die Streichung der Bestimmung spricht sodann die Tatsache, dass es trotz intensivsten Bemühungen weder der nationalrätlichen Subkommission noch den zahlreichen externen Experten gelungen ist, eine befriedigende Formulierung zu finden. Nicht zuletzt gilt es festzustellen - das habe ich einleitend bereits gesagt -, dass die Streichung von Artikel 72 Bestandteil des "ATSG light"-Kompromisses ist.