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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Zum Grundsatz beim Rückgriff ist noch Folgendes zu bemerken: In Absatz 1 hat der Nationalrat eine kleine Präzisierung vorgenommen. Die Subrogation sollte angesichts der einschneidenden Beeinflussung der Position des Geschädigten auf gesetzliche Leistungen beschränkt werden.

Es kann sodann grundsätzlich festgehalten werden, dass für den Rückgriff nicht das Verfahren gemäss Allgemeinem Teil gilt. Sowohl das Verfahren als auch der Rechtsweg richten sich nach der Art der Forderung, in welche der jeweilige Sozialversicherer subrogiert.