Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-10-01
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Es geht aus dem schriftlichen Wortlaut, der Ihnen vorliegt, nicht hervor, dass das nicht eine Motion der geschlossenen SGK war, sondern dass diese Motion lediglich im Stimmenverhältnis von 6 zu 4 gutgeheissen wurde.
Die vier Mitglieder der Kommission sind - wie der Bundesrat - bereit, Punkt 1 der Motion, wonach "der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen wird", zu überweisen. Diese vier Mitglieder wollten eigentlich einen Minderheitsantrag einreichen; es wurde dann aber gesagt, in der Begründung könne man darlegen, dass der Vorstoss nicht einstimmig verabschiedet worden sei. Jetzt hat es der Präsident mündlich erwähnt. Aber die Gründe, warum wir dazu gekommen sind, dem Bundesrat zu folgen und die Motion nicht zu unterstützen, wurden nicht dargelegt und können Ihnen deshalb nicht bekannt sein. Deshalb erlaube ich mir, hier die Stellungnahme der Minderheit darzulegen.
Diese Motion der Kommissionsmehrheit mit dem Kernanliegen, im obligatorischen und überobligatorischen Bereich der zweiten Säule einen gleichen Umwandlungssatz per Gesetz anzustreben, ist die Frucht der Turbulenzen, welche die Bekanntgabe des "Winterthur"-Modells ausgelöst hat. Wir sind zwar glücklicherweise nicht so weit gegangen, dass wir den Bundesrat beauftragen, nachdem dieses Modell und die Tarife von den zuständigen Autoritäten nach einlässlicher Prüfung genehmigt worden sind, die "Winterthur"-Versicherung und alle Versicherungen, die ihr in mehr oder weniger ähnlicher Weise folgen, zurückzupfeifen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass allenfalls die Solvenz dieser Kassen nicht mehr stimmt. Der Bundesrat hat ja eben nochmals mit einer Pressemitteilung dargelegt, dass rechtmässig entschieden worden sei. Es ist aber natürlich verständlich und legitim, daran keine Freude zu haben; das ist ganz klar.
Zum Ersten ist etwas unglücklich, dass die Bekanntgabe dieses Modells mit einer Prämienerhöhung verknüpft worden ist. Diese Prämienerhöhung hat jedoch nichts, aber auch gar nichts mit diesem Modell zu tun. Vielmehr ist diese Prämienerhöhung mehrheitlich durch die starke Steigerung der Invalidisierung begründet, die wir in unserer Gesellschaft erleben. Das wird nicht auf das "Winterthur"-Modell beschränkt sein. Sowohl die Sammelstiftungen als auch die autonomen Kassen werden hier nachziehen müssen. Sie wissen, dass wir heute für die Invalidenversicherung 1,4 Lohnprozente erheben und dass wir hier beschlossen haben, der IV zusätzliche 0,8 Mehrwertsteuerprozente - also mehr als 50 Prozent zusätzlich - zukommen zu lassen, weil die Defizite explodieren. Das schlägt sich natürlich auch in der zweiten Säule nieder, und deswegen hat diese Prämienerhöhung mit dem Modell nichts zu tun.
Der zweite Punkt, der nicht verstanden wird - der Kommissionspräsident hat es ausgeführt -, besteht vor allen Dingen darin, dass wir im Obligatorium und im Überobligatorium eine unterschiedliche Lebenserwartung haben sollen. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach zu erklären. Gestern stand in der "NZZ" ein Artikel von Beat Müller, Chefmathematiker der Helvetia Patria, der dieses Phänomen sehr schön erklärt hat: Die autonomen Stiftungen rechnen mit einer Periodentafel EVK 2000, d. h., die Anpassung an eine steigende Lebenserwartung erfolgt im Nachhinein mit Prämienerhöhungen oder allenfalls mit Leistungssenkungen - ich betone: im Nachhinein! Die Sammelstiftungen, die Privatversicherer, unterstehen aber per Gesetz anderen Gesetzmässigkeiten, und sie sind deswegen gezwungen, die so genannte Generationentafel anzuwenden, d. h., sie müssen die Steigerung der Lebenserwartung zum Voraus mit einberechnen und auch sonst alle Kostenfaktoren in diesem Umwandlungssatz berücksichtigen. Ergibt sich im Nachhinein, dass dieser Umwandlungssatz zu sorgfältig, zu übervorsichtig festgelegt ist, dann steht den Versicherten ein Überschussanteil zu. Das legen wir sowohl im BVG wie auch im neuen Versicherungsvertragsgesetz mit der so genannten "legal quote" fest: Die Überschüsse müssen den Versicherten zugeführt werden. Zusätzlich gibt es von Gesetzes wegen Unterschiede zwischen den Privatversicherern und den autonomen Pensionskassen, die diesen unterschiedlichen Umwandlungssatz erklären.
Der Hauptgrund für den unterschiedlichen Umwandlungssatz liegt aber darin, dass der heute geltende Umwandlungssatz im Obligatorium zu hoch ist. Auch wenn wir ihn auf 6,8 Prozent senken, was wir jetzt tun, ist es immer noch zu hoch. Wir wissen das und sagen, dass wir sofort die Arbeit aufnehmen werden, diesen Satz im Obligatorium weiter anzupassen. Aber das verursacht natürlich Kosten. Das ist die andere Seite der Medaille. Wir machen die Reduktion von 7,2 auf 6,8 Prozent mit einer Besitzstandgarantie. Das bedeutet eine Kostensteigerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil wir die Basis erweitern, auf der in Zukunft die Altersgutschriften bezahlt werden müssen. Wenn man also den Besitzstand wahren will, dann kostet das höhere [PAGE 1005] Prämien. Mit anderen Worten: Die aktive Generation bezahlt die Besitzstandwahrung der älteren Generation. Wenn wir den Umwandlungssatz im Obligatorium noch weiter runternehmen, braucht es entsprechend weitere Anpassungen. Ohne zusätzliche Belastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist das also nicht zu haben!
Dazu kommt, dass wir jetzt hautnah erleben, dass sich die Politik schwer tut, einerseits den Mindestzinssatz, anderseits den Umwandlungssatz zeitgerecht an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Wir haben damit zu lange zugewartet, und wir gehen zu wenig weit. Jetzt müssen Sie sich Folgendes vorstellen: Wenn wir das auch per Gesetz im Überobligatorium festschreiben, dann schaffen wir für das Überobligatorium ein Problem, denn es ist eine freiwillige Versicherung! Wenn bei einer gesetzlichen Vorgabe von Mindestzinssatz und Umwandlungssatz, die dann von der Politik nicht rechtzeitig angepasst werden, die Versicherungen in einer finanzmarktmässig schwierigen Situation ein Finanzierungs- oder Solvenzproblem bekommen, dann bleibt ihnen praktisch nur der Schritt zu Prämienerhöhungen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen einhalten zu können. Wenn das passiert, dann fürchte ich, dass die Attraktivität des Überobligatoriums massiv leiden wird, sicher für die Arbeitgeber, aber vielleicht auch für die Arbeitnehmer, weil sie dann damit rechnen müssen, dass sie - wenn die Politik eben nicht oder zu spät oder zu zögerlich reagiert - keine andere Wahl haben, als über Prämienerhöhungen die Besitzstände der älteren Generation zu bezahlen.
Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und warum wir uns diesem gesetzlichen Zusammenführen des Umwandlungssatzes für Überobligatorium und Obligatorium widersetzen. Wir fürchten, dass wir damit dem Überobligatorium, der freiwilligen Versicherung, eine Flexibilität wegnehmen, die für das Weiterbestehen des Überobligatoriums wichtig ist.
Bei allem Verständnis für die Turbulenzen, die jetzt ausgelöst wurden und die wir auch auffangen, indem wir die Überschussbeteiligung garantieren, indem wir die Transparenzbestimmungen massiv verstärken, indem wir in Zukunft die Aufsicht anders organisieren und zusammenführen werden, bitte ich Sie, nicht aus dieser Turbulenz heraus den Bundesrat zu einem gesetzlichen Schritt zu verpflichten, der auf die lange Sicht gesehen nicht im Interesse des Überobligatoriums in der zweiten Säule liegt.
Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und Ihnen empfiehlt, die Punkte 2 und 3 der Motion nicht als Motion zu überweisen. Ich könnte mir im schlimmsten Fall noch vorstellen, sie als Postulat zu überweisen, damit man diese sehr komplexe Geschichte einmal genau anschauen kann und sich vertiefter damit auseinander setzt. Aber ich bitte Sie, dem Bundesrat nicht einen zwingenden Auftrag zu geben, in die falsche Richtung zu marschieren.
Der Antrag der Kommissionsminderheit lautet deshalb, dem Bundesrat zu folgen, der im Überobligatorium Flexibilität und Freiheit belassen will.