Lauri Hans · Ständerat · 2003-10-02
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02
Wortprotokoll
Wir alle kennen die hohe Bedeutung des Grundbuches für Private, für die Wirtschaft, für die gesamte Volkswirtschaft. Fast hundert Jahre nach der Einführung weisen leider immer noch viele Grundbücher zahlreiche bedeutungslose und unklare Einschreibungen auf; dies mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen. Das ist weniger im Mittelland so, insbesondere aber im Berggebiet. Das ist nicht etwa die Folge von Untätigkeit der zuständigen Behörden in den Kantonen; ganz im Gegenteil: Der [PAGE 1021] seit Jahrzehnten geleistete Bereinigungsaufwand ist ausserordentlich hoch. Dass man heute nicht weiter ist, liegt an den aufwendigen Bereinigungsmethoden, die vom Bundesrecht vorgeschrieben werden.
Damit Bereinigungsaufwand und -ertrag in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen, ist es notwendig, den Kantonen griffige Instrumente zur Verfügung zu stellen, welche die Entlastung des Grundbuches von bedeutungslosen Einschreibungen generell erleichtern und es vor überflüssigen Einschreibungen schützen. Meine Motion bezweckt, dies möglichst rasch zu erreichen. Ich danke dem Bundesrat, dass er den Revisionsbedarf anerkennt und deshalb bereit ist, die Motion entgegenzunehmen.
Bereits 1994 wurde durch eine Änderung von Artikel 976 ZGB versucht, das Grundbuch von bedeutungslosen Einschreibungen zu entlasten, wie wir heute wissen, leider ohne durchschlagenden Erfolg. Umso bedeutungsvoller ist es, dass jetzt mit neuen Arbeiten ein echter Durchbruch erzielt wird und man nicht auf halber Distanz stecken bleibt. Gelingt dies nicht, besteht die Gefahr, dass das Grundbuch einen Teil seines volkswirtschaftlichen Nutzens verliert. Ein nachhaltiger Erfolg wird sich meines Erachtens nur einstellen, wenn beispielsweise eine Mitwirkungspflicht der Parteien zur Präzisierung unklarer Dienstbarkeiten eingeführt wird, wenn eine zeitliche Befristung von Dienstbarkeiten wie in Frankreich oder Italien ermöglicht wird oder wenn die Verjährung nicht ausgeübter Dienstbarkeiten und die Löschung von konsumierten Dienstbarkeiten neu vorgesehen wird.
Nachdem der Bundesrat meine Motion entgegennehmen will, verzichte ich hier auf weitere Einzelheiten. Ich gestatte mir einzig noch die eindringliche Bitte, bei den Revisionsarbeiten auf die qualifizierten Kenntnisse der mit den Bereinigungen in den Kantonen befassten Spezialisten und Praktiker gezielt und mit offenem Geist einzugehen sowie - selbstverständlich unter Wahrung der Rechtssicherheit - echte Fortschritte anzuvisieren. Mit einem zögerlichen und allenfalls zu theoretischen Vorgehen kann in einem wichtigen Bereich unseres Rechtssystems ausser neuem administrativem Aufwand nichts Entscheidendes gewonnen werden.