Kunz Josef · Nationalrat · 2003-12-01
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-01
Wortprotokoll
Im Jahre 1959 wurde in Luzern das Verkehrshaus der Schweiz eröffnet. Der Bund beteiligte sich an der Einrichtung sowie an den Betriebskosten der ersten Jahre mit einem massgeblichen Betrag. Angesichts des grossen Publikumserfolges gelang es dem Verkehrshaus der Schweiz bis Anfang der Neunzigerjahre, seine Aufgabe ohne regelmässige massgebliche staatliche Unterstützung selbst zu finanzieren. Mit der sich verschlechternden Wirtschaftslage, dem damit verbundenen Rückgang des Tourismus in der Schweiz und dem gleichzeitig immer grösser werdenden Freizeitangebot erlitt das Verkehrshaus in den letzten Jahren einen beträchtlichen Besucherrückgang und geriet in eine Schuldensituation. Zwischen 1993 und 1995 versuchten der Bund sowie die Stadt und der Kanton Luzern, mit ausserordentlichen Beiträgen die finanzielle Situation des Verkehrshauses langfristig zu verbessern. Es zeigte sich jedoch, dass die Probleme des Verkehrshauses nur längerfristig und auf den Grundlagen gesunder Finanzierungsstrukturen zu lösen sind. Das Verkehrshaus reichte deshalb dem Bundesrat 1997 ein formelles Gesuch um Ausrichtung regelmässiger Finanzhilfen ein. Auf dessen Grundlage bewilligten die eidgenössischen Räte dem Verkehrshaus mit Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 für die Jahre 1999 bis 2003 einen Zahlungsrahmen von maximal 7,5 Millionen Franken, mit jährlichen Maximalbeträgen von 1,5 Millionen Franken. Der Bund schloss darauf zusammen mit der Stadt und dem Kanton Luzern einen fünfjährigen Leistungsvertrag ab. Zahlungsrahmen und Leistungsvertrag laufen Ende dieses Jahres aus.
Das Verkehrshaus hat mit Gesuch vom 18. März 2003 beim Bund sowie bei Stadt und Kanton Luzern um Erneuerung des Ende 2003 auslaufenden Leistungsvertrages nachgesucht. Eine gleichentags eingereichte und in der Sommersession 2003 von unserem Rat überwiesene Motion Widmer unterstützt dieses Anliegen mit dem noch weiter gehenden Vorschlag, das Verkehrshaus in das Konzept der neu zu bildenden Stiftung Schweizer Landesmuseen einzubeziehen.
Das Verkehrshaus der Schweiz hat in Bezug auf Ausstrahlung und Attraktivität eine wichtige Bedeutung unter den Museumsinstitutionen der Schweiz. Mit seinen rund 450 000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr ist es nach wie vor das meistbesuchte Museum der Schweiz. Wegen seiner Funktion als Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum für die Fragen der Mobilität kommt seinem Betrieb zudem ein öffentliches Interesse des Bundes zu.
Der Bundesrat beantragt deshalb mit der vorliegenden Botschaft die Bewilligung eines Zahlungsrahmens von 6,4 Millionen Franken in den Jahren 2004 bis 2007. In diesem Betrag enthalten ist ein bisher jeweils über den Voranschlag bewilligter Vereinsmitgliederbeitrag von jährlich 100 000 Franken, welcher mit dem vorliegenden Antrag in die ordentliche Finanzhilfe überführt wird. Weil für die Unterstützung des Verkehrshauses in den Jahren 2004 bis 2007 keine formellgesetzliche Grundlage besteht, unterbreiten wir Ihnen gleichzeitig einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Das beantragte Bundesgesetz ist als Übergangslösung bis zur definitiven Regelung einer gesetzlichen Grundlage für die Unterstützung des Verkehrshauses zu verstehen. Zurzeit stehen dafür zwei Lösungen zur Diskussion, entweder im Rahmen des erwähnten Gesetzes über die Gründung eines schweizerischen Landesmuseums oder als Bestandteil des sich in Vorbereitung befindenden neuen Kulturförderungsgesetzes, das Artikel 69 der Bundesverfassung umsetzen soll. Die definitive Lösung ist im Rahmen der Beratungen dieser Erlasse zu definieren und wird gegebenenfalls zu einer Änderung des hier vorgelegten Bundesgesetzes führen.
Die Subventionierung erfolgt unter der Bedingung, dass der Kanton und die Stadt Luzern sowie die übrigen Innerschweizer Kantone ebenfalls angemessen zur Finanzierung des Verkehrshauses beitragen. Der Bund wird mit dem Verkehrshaus wie bis anhin einen Leistungsvertrag abschliessen, in welchem die Bedingungen für die Unterstützungsleistungen festgehalten werden. Am Betrieb des Verkehrshauses besteht nach wie vor ein öffentliches Interesse des Bundes sowie der Stadt und des Kantons Luzern, aber auch der Innerschweizer Kantone. Bereits heute leisten die Zentralschweizer Kantone sowie die Stadt Luzern einen jährlichen Beitrag von 1,16 Millionen Franken an die Kosten des Verkehrshauses.
Die Vorlage umfasst das Bundesgesetz als Übergangslösung sowie den Rahmenkredit von 6,4 Millionen Franken für die Jahre 2004 bis 2007. Die WBK hat dem Bundesgesetz für die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus mit 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Dem Zahlungsrahmen stimmte die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Vorlage war in der Kommission also unbestritten, und es ist ihr bewusst, dass die Kulturförderung zu den Aufgaben des Bundes gehört.
Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Kommission, dem Bundesgesetz sowie dem Rahmenkredit zuzustimmen.