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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2003-12-02

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in dieser Frage der Minderheit I zuzustimmen, also bei der Lösung des Bundesrates und des Ständerates und damit bei der politisch und finanzpolitisch stringenten Lösung zu bleiben.

Es geht bei dieser Konzeptfrage darum, ob wir eine Zweckbindung mit Fondslösung wollen oder die Mittel wie andere Staatseinnahmen behandeln wollen. Wollen wir die politische Aufgabe, die in der Drogenbekämpfung zu lösen ist, wie andere wichtige politische Aufgaben oder speziell behandeln?

Zweckbindungen und Fondslösungen sind gesamtpolitisch und finanzpolitisch in der Regel schlecht. Sie erschweren eine ganzheitliche Finanzpolitik, zu der politische Handlungsfreiheit und die Möglichkeit der Schwergewichtsbildung gehören. Es wird damit für einen Teil des Geldes und einen Teil der Staatsaufgaben ein Sonderstatus geschaffen. Es werden damit die normalen finanzpolitischen Grundsätze und auch die Schuldenbremse umgangen. Der Nationalrat hat deshalb im März 2002 mit seiner klaren Zustimmung zum Finanzleitbild auch dem dort enthaltenen Leitsatz 23 zugestimmt, wonach Fondslösungen und Zweckbindungen zu vermeiden sind.

Zweckbindungen im Zusammenhang mit Fondslösungen können dann diskutabel und sinnvoll sein, wenn entweder ein klarer Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkungsziel und zwischen Einnahmen und Aufwand vorliegt - das ist hier nicht oder nur teilweise gegeben -, oder sie können dann sinnvoll sein, wenn es sich, wie beim Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte, darum handelt, Mittel für Verpflichtungskredite zu reservieren, die vom Parlament schon beschlossen sind. Auch eine solche Sachlage liegt hier nicht vor. Auch sachlich spricht gegen die Lösung der Mehrheit, dass der Zusammenhang mit den Drogengeschäften nur für [PAGE 1801] etwa einen Drittel bis vielleicht 40 Prozent der eingezogenen Werte gegeben ist. Drogendelikte kommen häufig in Verbindung mit anderen Verbrechen vor, sodass Abgrenzungen sowieso schwierig vorzunehmen sind.

Es spricht auch gegen die Mehrheitslösung, dass der gewählte Zweck letztlich zwar nachfühlbar, aber keineswegs zwingend ist. Man könnte als Zweck z. B. auch die Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen nehmen; man könnte auch andere Zwecke wählen. Ich habe gesehen, dass ja noch Einzelanträge kommen werden. Schliesslich spricht sachlich auch noch dagegen, dass der Aufwand vonseiten der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden oftmals gerade dann gross ist, wenn das Verfahren dazu führt, dass grosse Vermögensbeträge eingezogen werden können. Dieser Aufwand soll ja letztlich über den neuen Verteilungsschlüssel, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, über die allgemeine Staatskasse abgedeckt werden.

Auch die überragende Mehrheit der Kantone ist gegen diese Lösung mit einer Zweckbindung. Die zwei einzigen Kantone, die sich dafür ausgesprochen haben, wollen sie nur beim Anteil des Bundes, aber nicht beim Anteil der Kantone; und sie wollen auch nicht eine Kürzung des Anteils der Kantone, wie es die Mehrheit will.

Die Aufgabe der Drogenprävention ist ja unbestritten. Aber wir haben auch für andere unbestrittene Aufgaben keinen Sonderfonds. Es geht hier auch gegen ein "Zwei-Klassen-Aufgabensystem", bei dem die einen Aufgaben durch gebundene Mittel gefördert werden und die anderen dem politischen Willen ausgesetzt sind.

Ich bitte Sie deshalb namens der starken Minderheit, die Lösung der Mehrheit abzulehnen und damit auf der gesamtpolitischen und finanzpolitischen Linie zu bleiben, auf der das Parlament bis jetzt gefahren ist.

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