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Waber Christian · Nationalrat · 2003-12-02

Waber Christian · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich Sie mit "liebe" anrede, dann meine ich das auch so; ich meine auch die Frau Bundesrätin, die hier mit "Schumi"-Geschwindigkeit legiferierte. Mein Nichteintretensantrag ist keine Kampfansage an die homosexuellen Menschen, sondern richtet sich allein gegen die Sache. Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich hier in diesem Saal gefragt, ob ich nun Prediger oder Politiker sei. Meine Antwort ist heute dieselbe wie damals: Politiker, die nicht auf der Grundlage Gottes des Allmächtigen Gesetze behandeln, sind schlechte Politiker. [PAGE 1811]

Die heutige Gesellschaft anerkennt keine für alle Menschen gültige Wahrheit. An die Stelle der absoluten Aussage von Jesus Christus "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben" treten individuelle Wahrheiten und somit auch eine Scheintoleranz, gemäss der jeder Anspruch wahr ist. Somit kennt unsere Gesellschaft keine verbindlichen moralischen und ethischen Werte mehr. Der Staat - wir als Gesetzgeber sind ein Teil davon - sollte Gesetze erlassen, die dem Gemeinwohl dienen und es auch fördern. Es gibt Kernaufgaben, die unsere Bundesverfassung ganz klar definiert. Eine davon ist der Schutz von Familie, Ehe und Kindern. Jede andere Form des Zusammenlebens oder Lebensweise kann und muss der Staat nicht schützen. Homosexuelle Verhaltensweisen, sei es öffentlich oder privat, muss der Staat nicht als Norm anerkennen. Die persönliche Freiheit ist in jedem Fall gewährleistet, die Konsequenzen aus jemandes Verhalten gehören in die individuelle Verantwortung. So sind die zivilrechtlichen Möglichkeiten zweier Menschen sehr vielfältig und lassen einen grossen vertraglichen Spielraum zu.

Warum, frage ich, diskutieren wir ein Gesetz nur für die Gleichgeschlechtlichen? Existieren nicht auch viele andere Formen des Zusammenlebens, für die mit gleichem Recht eine staatliche Anerkennung gefordert werden könnte? Warum erlassen wir ein Gesetz, das nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung betrifft und nur von einem Bruchteil davon in Anspruch genommen werden wird? Nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau, am besten gelebt in einer verbindlichen Ehe, zeugt Kinder. Diese Tatsache alleine lässt den Staat überleben und ergibt den alleinigen verfassungsrechtlichen Schutz.

Sexualität gehört zu jedem Menschen, und er kann sie auch leben; er kann sie auch so leben, wie er das wünscht. Sie dient nicht allein der Kinderzeugung, sondern ist ein grosses Geschenk Gottes an uns, Mann und Frau. Sexualität ist auch heute noch, in der tabulosen Gesellschaft, ein Thema, das starke Emotionen auslöst. Unser Gewissen setzt uns Schranken, die wir gerne und lustvoll auch überschreiten.

Wehe aber, wenn die Spielregeln nicht eingehalten werden! Jeder kann tun und lassen, was ihm gefällt; die finanziellen Konsequenzen trägt am Schluss der Staat. Kaum werden Leitplanken in moralischer und ethischer Hinsicht aufgestellt, werden diese als Diskriminierung dargestellt. Das vorliegende Gesetz möchte vermeintliche Diskriminierungen abbauen und beruft sich dabei auf Artikel 8 der nachgeführten Bundesverfassung. Erstens wurde der Antrag auf Erwähnung sexueller Lebensformen nicht geschützt; Bundesrat und Parlament haben den Antrag dazumal klar abgelehnt. Zweitens werden gleichgeschlechtliche Lebensformen schon lange nicht mehr diskriminiert.

Das Gegenteil ist der Fall. Keine andere Minderheit fordert mit einem starken weltweiten Netzwerk ihre so genannten Rechte, das mit einer Vehemenz, die oftmals an Frechheit grenzt. An Schulen und in der Öffentlichkeit wird das Schwulsein als schön verkauft und als normal deklariert. Wenn wir als glückliche heterosexuelle Menschen an den Schulen das Neue Testament verteilen wollen, wird uns das verboten. "Wertneutral" heisst das Zauberwort des Verbotes. Wenn sich medizinisches Personal weigert, bei Abtreibungen zu assistieren, wird ihm gekündigt. Das sind Dimensionen der Diskriminierung! Es geht bei diesem Gesetz nicht um Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung oder die Aufgaben des Staates, sondern um die Forderung der Anerkennung der homosexuellen Lebensweise. Ich wiederhole das, das ist der Kernsatz: Es geht bei diesem Gesetz nicht um Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung oder Aufgaben des Staates, sondern um die Forderung der staatlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensweise.

Noch einmal: Die EDU kämpft nicht gegen Menschen mit homosexueller Lebensweise. Die politische Stellungnahme unterscheidet zwischen Mensch und Sache. Der Mensch ist immer und in jeder Situation von Gott geliebt und auch gewollt. Die Wahl haben wir zwischen Segen und Getrenntsein. Unsere Entscheide akzeptiert Gott, aber die Konsequenzen daraus müssen wir selber tragen. Die Akzeptanz und Förderung der Homosexualität verändert unsere Gesellschaft nachhaltig; Ehe und Familien geraten ins Visier derjenigen, die ihre verfehlte Sexualität als mögliche Alternative anpreisen. Normal wird, was Lust und Vergnügen dient, und die Spassgesellschaft spendet freudig Applaus. Da alle Recht haben und ihr Verhalten als Wahrheit darstellen, kann sich niemand mehr an absoluten Werten orientieren. Die Menschen werden gottlos und sind damit auch Gott los.

Lassen wir uns nicht durch Unwahrheiten verleiten. Das vorliegende Gesetz ist ein Wolf im Schafspelz. Wenn wir auf das Gesetz nicht eintreten, handeln wir verfassungsgemäss. Ungleiches kann nicht gleich werden. Schutzbedürftig ist nur, was auch Schutz benötigt. Nehmen Sie Ihre Aufgabe ernst, und bedenken Sie: Was der Mensch sät, muss er auch ernten.