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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-12-03

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen und festzuhalten, dass die überlebenden Partnerinnen den Witwen gleichgestellt werden. Dementsprechend ersuche ich Sie, mit dem Partnerschaftsgesetz sowohl den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes wie auch das BVG entsprechend zu ändern.

Es besteht kein Grund, die Frauen je nach sexueller Orientierung unterschiedlich zu behandeln. Die Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt trifft alle Frauen, seien sie nun homosexuell oder seien sie heterosexuell. Zudem haben auch homosexuelle Frauen sehr häufig Betreuungspflichten, die zu Unterbrüchen in der Erwerbsbiografie führen. Würde nun eine Angleichung an die schlechteren Leistungen für die Witwer vorgenommen, so wären diese Frauen gegenüber den Ehefrauen wiederum benachteiligt. Wir stellen zwei Gleichstellungsproblematiken vor: Wollen wir alle Frauen gleich behandeln, oder wollen wir die homosexuellen Frauen und die homosexuellen Männer gleich behandeln? Hier müssen wir eine Wahl treffen.

Für die SP-Fraktion ist es klar: Da die Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt sehr gravierend und noch immer nicht ausgeräumt ist und da dies auch in Bezug auf die berufliche Vorsorge nachteilige Konsequenzen hat, ersuchen wir Sie, in der Sozialversicherung die Gleichstellung der hinterbliebenen Partnerinnen mit den Witwen gutzuheissen. Sobald die Benachteiligungen der Frauen ausgeräumt sind, werden wir auch in der Sozialversicherung zu einer Gleichbehandlung von Männern und Frauen kommen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, in dem wir auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften die Gleichstellung verwirklichen können.