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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-12-03

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-03

Wortprotokoll

Dass ich hier eine etwas andere Meinung als Frau Leutenegger Oberholzer habe, ist wahrscheinlich klar, weil es einfach eine Tatsache ist, dass die Schweiz ein Land mit einem sehr stark ausgebauten Asylbereich ist: Es hat die höchste Quote von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Europa. Von den eingereisten Bewerbern werden etwa 5 Prozent als echte Flüchtlinge anerkannt. Auf die anderen Gesuche wird entweder nicht eingetreten - und das in letzter Zeit häufiger -, oder aber sie werden abgelehnt, und die Gesuchsteller erhalten einen rechtskräftigen Wegweisungsentscheid. Dank grosszügig ausgestalteten Sozial- und Fürsorgeleistungen bleibt die Schweiz jedoch auch für abgelehnte Asylbewerber ein sehr attraktives Land. Dass sie hier bleiben, wenn sie einen Wegweisungsentscheid haben, bedeutet natürlich eine grosse Belastung für die Finanzhaushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die abgelehnten Asylbewerber belasten diese Etats gewaltig.

Der Bundesrat will nun eine Änderung des Status für Personen, welche einen Nichteintretensentscheid erhalten haben und deren Gesuche damit abgewiesen worden sind. Er will solche Personen nach dem Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) als illegal anwesende Personen betrachten, und er will für solche Personen anstelle von Sozialhilfe nur noch eine Nothilfe leisten. Eine Nothilfe ist eine wesentlich beschränktere Leistung für Leute, die bezüglich Hunger, medizinischer Versorgung usw. wirklich in Not sind.

Die SVP unterstützt diese Massnahme grundsätzlich, möchte jedoch nicht eine Ungleichheit schaffen, indem nur für Personen mit einem Nichteintretensentscheid ein solcher Status geschaffen wird, sondern eine solche Massnahme soll eben für alle greifen, welche einen rechtskräftigen [PAGE 1839] Wegweisungsentscheid erhalten haben. Daher beantragt Ihnen die Minderheit III, nicht nur für Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid, sondern auch für abgewiesene Asylbewerber eine solche Massnahme vorzusehen.

Ich denke, wenn wir hier nicht den gesamten Schritt machen, dann schaffen wir wieder ungleiches Recht für Personen, die eigentlich den gleichen Status haben: Sie sind abgewiesen, sie haben einen rechtskräftigen Wegweisungsentscheid. Wir sehen nicht ein, warum wir hier schrittweise vorgehen und mit dieser Massnahme zuerst einmal nur einen Teil berücksichtigen sollen. Sehen Sie: Rundum im Ausland sind in den letzten Jahren wegen diesen Problemen die Asylgesetze verschärft worden. Das jüngste Beispiel - Sie haben es Anfang dieser Woche lesen können - ist Grossbritannien. Dort hat man jetzt auch einen genau gleichen Entscheid gefällt: Solche Leute, die weggewiesen worden sind, sollen die Sozialhilfe nicht mehr erhalten, sondern nur noch eine Nothilfe. Damit schaffen auch wir eine Dissuasionswirkung; damit werden wir die Einwanderung von unechten Flüchtlingen etwas stoppen können. Ich denke: Hier müssen wir jetzt handeln. Wir dürfen das nicht in zwei oder drei Schritten tun.

Daher bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen. Bei Artikel 14f Anag und bei Artikel 27 des Asylgesetzes unterstützen wir jeweils die Mehrheit.

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