Marti Werner · Nationalrat · 2003-12-04
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-04
Wortprotokoll
Die Finanzkommission schlägt Ihnen ein an und für sich unspektakuläres Budget vor. Es hält sich an die Linie des Bundesrates und stimmt in den Grundzügen, mit geringen Abweichungen, mit den Beschlüssen des Ständerates überein. Obwohl dieses Resultat als unspektakulär erscheint, waren die Budgetberatungen relativ schwierig, da sie durch zwei Parameter vorgegeben waren, die den Handlungsspielraum der Finanzkommission doch erheblich eingeschränkt haben: Auf der einen Seite haben wir das Entlastungsprogramm, welches für das Jahr 2004 die Grundlage unseres Budgets bildet, und auf der anderen Seite haben wir das Instrument der Schuldenbremse, welche den finanzpolitischen Rahmen für das Budget vorgibt.
Das Vorgehen in der Finanzkommission war folgendermassen: Unsere Beratung basierte auf dem Entlastungsprogramm 2003, und zwar gemäss Stand Nationalrat; da haben wir selbstverständlich gewisse Abweichungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates. Zwischenzeitlich hat sich diese Basis, die die Grundlagen unserer Beratungen bildete, durch die Beschlüsse des Nationalrates zum Entlastungsprogramm verändert. Teilweise sind Differenzen entfallen, teilweise bestehen Differenzen nach wie vor. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen am Schluss in der Eintretensdebatte zumindest hier die Ausgangslage für das Budget klar darstellen kann.
Ich möchte mich deshalb beim Eintreten auf wenige Kennziffern beschränken: Einerseits basiert unser Budget auf den ordentlichen Einnahmen von rund 48 Milliarden Franken; damit liegen die Einnahmen 3 Milliarden Franken unter jenen des Budgets 2003. Damit zeigt sich auch bereits ein wesentlicher Grund für die angespannte Finanzlage, die wir haben und die das Budget 2004 geprägt hat. Ausgegangen sind wir von einem Konjunkturfaktor von 1,0102 - damit Sie die genaue Zahl kennen -; dies als Folge des prognostizierten geringen Wirtschaftswachstums. Dies ergibt dann einen Ausgabenplafond von 48,4 Milliarden Franken. Der K-Faktor gibt uns hier also einen zusätzlichen Handlungsspielraum von gut 400 Millionen Franken.
Wir haben in unserem Budget einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 1,128 Milliarden Franken. Hier handelt es sich um das Deckungskapital für die besonderen Dienstverhältnisse bei der Post mit 213 Millionen, für die Pensionskasse der Flugverkehrsleiter bei Skyguide mit 20 Millionen, für die Ausfinanzierung der Pensionskasse der ETH-Professoren mit 810 Millionen und für die Erhöhung des Aktienkapitals bei Skyguide von 50 Millionen.
Dies ergibt diesen ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 1,128 Milliarden Franken - wobei wir hier auch noch eine Minderheit der Finanzkommission haben, welche diesen ausserordentlichen Zahlungsbedarf um die 50 Millionen der Aktienkapitalerhöhung bei Skyguide kürzen will und hier lediglich einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf von 1,078 Milliarden sieht.
Dieser ausserordentliche Zahlungsbedarf zeigt Ihnen aber ein weiteres Mal, dass die Verschuldung des Bundes eben nicht nur auf einen Fehlbetrag in der Finanzrechnung zurückzuführen ist, sondern auf zusätzliche Ausfinanzierung, auf zusätzliche Finanzmittel. Man kann also nicht immer nur davon sprechen, dass hier mit dem Geld des Bundes schlecht umgegangen worden sei, sondern die zusätzliche Verschuldung ist eben einerseits auch auf Entscheide in der Vergangenheit zurückzuführen, indem man entschieden hat, die Regiebetriebe zu verselbstständigen. Die notwendige Konsequenz daraus, nämlich die Ausfinanzierung der Pensionskassen, schlägt sich nun in der Rechnung nieder. Andererseits ist dieser ausserordentliche Zahlungsbedarf, der sich dann in der Verschuldung niederschlägt, auch eine Folge eines transparenteren Rechnungssystems.
Neben diesem ausserordentlichen Zahlungsbedarf haben wir ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden Franken. Auch diese Frage haben wir im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 geklärt, sodass sich für die Ausgaben ein höchstzulässiger Plafond von 52,5 Milliarden Franken ergibt. Das Budget, das wir Ihnen nun beantragen - und auch dasjenige, das der Ständerat beschlossen hat -, sieht Gesamtausgaben von 52,8 Milliarden Franken vor. Damit hätte sich eine Differenz zu den gemäss Schuldenbremse zulässigen Maximalausgaben ergeben. Die Finanzkommission des Nationalrates hat darauf so reagiert, dass sie die Kreditsperre gegenüber dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates auf 2 Prozent erhöht hat, sodass sie Ihnen ein schuldenbremsenkonformes Budget unterbreiten kann.
Ich muss hier aber mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass dieser Antrag auf Erhöhung der Kreditsperre eben dadurch bedingt war, dass das Budget des Nationalrates auf einer anderen Ausgangslage beruhte, nämlich auf den Ergebnissen der Beschlüsse zum Entlastungsprogramm 2003; die Beschlüsse sind in der Zwischenzeit wieder geändert worden.
Zu diesen Gesamtausgaben ist noch zu sagen, dass sie etwa der Höhe des Vorjahres entsprechen. Man kann doch feststellen, dass es gelungen ist, diese Ausgaben zu stabilisieren. Noch ein formeller Hinweis: Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat zwischen der Botschaft und der nun vorliegenden Präsentation einen Systemwechsel vorgenommen. Gemäss neuer Version der Fahne enthalten die Gesamtausgaben in Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses auch die Ausgaben, für die der ausserordentliche Zahlungsbedarf beansprucht worden ist. In der Botschaft sind diese Ausgaben nicht enthalten, weshalb zusammen mit den Nachmeldungen eine Differenz von 1,138 Milliarden Franken resultiert. Das sind nicht etwa Mehrausgaben, die die Kommission beschlossen hat, sondern es ist lediglich eine andere Darstellung des gleichen Inhaltes.
Eintreten auf den Voranschlag 2004 ist obligatorisch. Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, das Budget in der beantragten Form anzunehmen.