Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-08
Wortprotokoll
Sie haben sicher gemerkt, dass das schwierige und kontroverse Thema der Pflegefinanzierung nicht mehr in dieser Vorlage enthalten ist. Auch der Ständerat hat sich der Einsicht angeschlossen, dass wir nicht mit einem Schnellschuss die schwierige Frage angehen sollten, unter welchen Umständen, unter welchen Rahmenbedingungen die Grundversicherung Beiträge an die Pflege bezahlt und wo die Kantone in die Kostenverantwortung zu nehmen sind. Dieses Geschäft ist aufgeschoben, aber gleichzeitig ist sich die Kommission auch der Dringlichkeit dieses Revisionsbedarfes bewusst. Sinn dieser Motion, wie sie der Ständerat überwiesen hat und wie sie von der nationalrätlichen Kommission in einem wesentlichen Punkt abgeändert wird, ist es - durchaus im Einvernehmen mit dem Departement und dem verantwortlichen Departementsvorsteher -, die zeitliche Kadenz zur Neuordnung der Pflegefinanzierung ganz klar zu beschleunigen, weil wir in diesem Bereich sehr rasch eine Lösung brauchen.
Der vorliegende Motionstext des Ständerates zielt durchaus in die richtige Richtung, enthält aus der Sicht unserer Kommission aber einen Satz, den diese mit ganz klarer Mehrheit, nämlich 16 zu 0 Stimmen, nicht mittragen kann. Es heisst nämlich im ständerätlichen Motionstext wörtlich: "Dabei soll grundsätzlich das von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung heute getragene Finanzierungsvolumen aufrechterhalten werden." Dies, nachdem wir bei Absatz 13 der Übergangsbestimmungen oppositionslos dem Bundesrat die Kompetenz gegeben haben, diese Ansätze, nämlich die Maximallimiten im Bereich der ambulanten Pflege und der Heimpflege, nach oben anzupassen, wenn es die Kostenentwicklung verlangt oder wenn es aus anderen Gründen nötig ist, unter Berücksichtigung bestehender Tarifverträge. Hier soll also ein Flexibilisierungselement eingebaut werden, wobei diese Kompetenz wie schon jetzt beim Bundesrat liegt.
Deshalb übernehmen wir in der Motion der nationalrätlichen Kommission integral den Motionstext des Ständerates, aber ohne diesen Satz, der darauf hinauslaufen würde, die jetzigen Tariflimiten, die nicht mehr kostendeckend sind, auf unbestimmte Zeit einzufrieren, was viele Spitexdienste, viele stationäre Pflegeeinrichtungen vor grosse Probleme stellen und in grosse Schwierigkeiten bringen würde. Deshalb der einstimmige Antrag der Kommission - diesen Text haben Sie dann auf der folgenden Seite -, der Motion zwar grundsätzlich zuzustimmen, aber nicht Hand zu bieten für eine Einfrierung dieser Maximalansätze, weil das ganz klar zulasten der Pflegeeinrichtungen und letztlich zulasten jener Menschen ginge, die auf diese Pflege angewiesen sind.