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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-08

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-08

Wortprotokoll

Frau Hollenstein, die Schadenfälle, die beim Transport gefährlicher Güter eintreten, weisen aus zwei Gründen ein erhöhtes Risiko auf: Es können toxische Stoffe und Gase freigesetzt werden, und bei Explosionen - denken Sie z. B. an Heizöl - können die Infrastrukturanlagen ganz nachhaltig geschädigt werden. Diese Risiken bestehen sowohl bei Tunnels als auch auf freier Strecke, und deshalb gelten für Gefahrguttransporte strenge Vorschriften bezüglich der Ladung und der Ausbildung der Fahrer. Das senkt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles. Aber wenn dann trotzdem tatsächlich ein Unfall passiert, kann der Schaden ganz enorm sein.

Auf Tunnelstrecken kommt dazu, dass eine viel grössere Anzahl von Menschenleben gefährdet ist als auf freier Strecke, und, wie gesagt, bei einem Brand - denken Sie an den Gotthardtunnelunfall - kann die Tunnelanlage erheblich zerstört werden. Nun müssen Sie sehen, dass rund drei Viertel aller Transporte mit gefährlichen Gütern den Transport von Heizöl und von Benzin betreffen, und diese beiden Güter werden in der Schweiz praktisch flächendeckend ausgeliefert. Eine generelle Verschärfung der Vorschriften für Strassentunnels würde diese flächendeckende Auslieferung praktisch verunmöglichen.

Es gibt aber Tunnels, die wegen ihrer Länge und wegen ihrer topographischen Situation, oder weil es gar keine Umfahrungsmöglichkeiten gibt, besonders exponiert sind. Aus diesen Gründen wurden bei den drei Haupttransittunnels in den Alpen - also Gotthard, Grosser St. Bernhard und San Bernardino - und bei gewissen Zufahrtstunnels am San Bernardino und entlang dem Walensee besondere Vorschriften erlassen.

Nun muss ich noch auf eine Formulierung in Ihrer zweiten Frage eingehen. Diese zweite Frage suggeriert eigentlich, dass es demnächst zu einer zweiten Röhre am St. Gotthard komme. Es wundert mich, dass Sie das suggerieren. Ich möchte Ihnen daher antworten, dass die Realisierung einer zweiten Röhre am Gotthard für uns keine Priorität hat. Ein allfälliger Bau würde in den Zeitraum nach dem Jahr 2015 fallen. Das ist ja noch eine so lange Zeit, dass es uns gegenwärtig amtierenden Bundesrätinnen und Bundesräten einfach nicht möglich ist, genau zu sagen, welche Vorschriften für den Transport von Gefahrengut dereinst in diesem Jahr erforderlich sein werden. Ich ermuntere Sie, Frau Hollenstein, dann im Jahr 2015 nochmals eine solche Frage zu stellen.