Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2003-12-08
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-08
Wortprotokoll
Den Ausführungen von Frau Humbel gilt es noch beizufügen, dass der Ständerat hier eine Regelung aufgenommen hat, nachdem man festgestellt hatte, dass die Kantone dazu übergegangen waren, die Gleichbehandlung der Versicherten im stationären Bereich zu umgehen. Nachdem 1996 das Obligatorium eingeführt worden war, wäre klar gewesen, dass der Beitrag der Kantone bei stationärem Aufenthalt für alle Versicherten gleich sein müsste. Nachdem nun über Jahre gestritten worden ist, Gerichtsentscheide gefallen sind, versuchen die Kantone erneut, diesen Grundsatz zu umgehen und ihre Beiträge objektbezogen auf öffentliche Spitäler beschränkt auszubezahlen.
Der Ständeratslösung liegt die Überlegung zugrunde, dass grundversicherte Leistungen im stationären Bereich gleich behandelt werden müssen; das heisst, dass unabhängig vom Aufenthalt des Patienten dieser Sockelbeitrag ausbezahlt werden muss. Es ist vorgesehen, mit der Einführung des monistischen Finanzierungssystems im stationären Bereich in Schritten eine wettbewerbliche Ordnung einzuführen. Und diese wettbewerbliche Ordnung basiert eben nicht nur auf Planung des Staates und der Kantone, sondern auf Leistungsangeboten, auf Fallpauschalen usw. Und um diese Entwicklung nicht unnötig zu hemmen, ist es wichtig, dass die Übergangsbestimmung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, auch von uns mitgetragen wird. Das ist der richtige Weg, um zu einem wettbewerblichen Gesundheitswesen zu kommen.