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Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-08

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-08

Wortprotokoll

In den Literae e und f von Artikel 25 Absatz 2 sind zwei Punkte zu behandeln: Im Zusammenhang mit der Frage, ob wir von "Spital" oder von "Spital mit Basis-Service" sprechen sollen, hält die Kommission mit klarer Mehrheit an der nationalrätlichen Fassung - der klareren Fassung - und am Verzicht auf einen unbestimmten, schwer bestimmbaren Begriff "Spital mit Basis-Service" fest. In Bezug auf die Geburtshäuser, die der Ständerat nicht als Leistungserbringer aufnehmen will, ist die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen zur Überzeugung gekommen, hier daran festzuhalten, dass die Geburtshäuser als Leistungserbringer ins KVG aufgenommen werden, und zwar im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

Geburtshäuser sind ja anerkannte und vom jeweiligen Kanton zugelassene Einrichtungen der Geburtshilfe. Ihre Zulassung - das ist die klare oder die mehrheitlich klare Auffassung der Kommission - beeinflusst die Mengenentwicklung nicht: Die Zahl der Geburten wird nicht grösser, wenn wir die Geburtshäuser in diesem Bereich als Leistungserbringer anerkennen. Auf der anderen Seite ist es so, dass Geburtshäuser von den Kosten her sehr günstig arbeiten, weil sie den ärztlichen oder gynäkologischen Beistand eben nur bei Bedarf, vor allem im Notfall, beiziehen. Wir sind auch der Auffassung, dass damit für die zu gebärenden Kinder keine Risiken verbunden sind.

Diese Einrichtungen haben sich bewährt. Sie sind also ein Instrument der Kosteneinsparung und nicht der Mengenausweitung, und sie sollten deshalb nach Auffassung der Mehrheit, der klaren Mehrheit der Kommission, unbedingt im Leistungskatalog des KVG neu berücksichtigt werden. (Teilweiser Beifall)