Borer Roland · Nationalrat · 2003-12-08
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e an der nationalrätlichen Version festzuhalten.
Der Ständerat führt hier im Zusammenhang mit den Leistungen nach KVG einen neuen Begriff ein: den Begriff des so genannten Basis-Service. Es ist ein Fakt, dass unter diesem Begriff Basis-Service alle etwas anderes verstehen. Der Begriff ist nirgendwo definiert, und deshalb ist eigentlich der Nationalrat in der letzten Lesung zum Schluss gekommen, dass man die Leistungsdefinition unter diesem Buchstaben unter den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung subsumieren soll.
Wir sind der Meinung, dass dies klarer ist. Man weiss, welche Leistungen im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung anfallen. Wir bitten Sie deshalb, hier nicht einer [PAGE 1890] neuen Begriffsdefinition zuzustimmen, sondern am Bewährten festzuhalten. Es gibt ja nicht sehr viel Bewährtes in diesem Gesetz. An dem, was einigermassen brauchbar ist, sollten wir aber festhalten und hier nicht neue Unsicherheiten schaffen, die dann zusätzlich zu Unklarheiten führen werden.
Wir bitten Sie also, am nationalrätlichen Entscheid festzuhalten.