Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-23
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag Wicki abzulehnen. Er durchbricht ein wesentliches Element, das dieses Gesetz prägt. Er bringt nämlich ein subjektives Element des Fahrzeuglenkers hinein, dasjenige des Berufschauffeurs.
Es gäbe auch andere subjektive Elemente, wenn etwa ein Automobilist Ärger im Beruf oder in der Familie hat, furchtbar aufgeregt ist und deswegen einen Fehler macht. Ihn wollen wir nicht anders behandeln als irgendeinen, der aus schierer Nachlässigkeit einen Fehler macht.
Dieses Gesetz ist kein Strafgesetz, es geht nicht um Schuld und Sühne der Fahrzeuglenker, sondern es hat die Sicht der Opfer und des Strassenverkehrs selber, der funktionieren muss. Wir wollen mit diesem Massnahmensystem alle Fahrzeuglenker gleich behandeln, auch wenn sie subjektiv aus völlig verschiedenen Ursachen dazukommen, eine Regel zu verletzen. Schon beim Eintreten habe ich gesagt, es gehe nicht um die Kriminalisierung. Im Strafrecht kann der Richter sagen: Ja, ich habe Verständnis, du bist zum Beispiel Chauffeur oder du hast an diesem Tag etwas Schreckliches erlebt, deshalb bekommst du eine mildere Strafe. Beim Berufschauffeur geht es andererseits aber auch nicht an, dass er wegen einem solchen Entzug seine Stelle verliert. Das ist aber eine obligationenrechtliche Frage. Da geht es um die Frage des Kündigungsschutzes, darum, dass keine fristlose Entlassung erfolgen darf. Es ist das gleiche Prinzip wie bei der klassischen Argumentation im Fall eines Tellerwäschers: Einem Tellerwäscher, der tagaus, tagein Teller waschen muss, kann einmal ein Teller auf den Boden fallen; deshalb darf er nicht gerade entlassen werden. Die ständige Arbeit kann zu Nachlässigkeit führen, das kann im Strassenverkehr auch der Fall sein. Deshalb darf der Chauffeur nicht von diesen Massnahmen ausgenommen und besser behandelt werden, im Gegenteil: Er ist ja der, der ständig auf der Strasse ist und damit auch ein grösseres Gefahrenpotenzial schafft.
Im Übrigen ist eine ähnliche Forderung im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative Steinemann (97.434) gestellt worden; der Nationalrat hat ihr im Dezember 1998 keine Folge gegeben. In dieser Frage Hoffnungen auf den Nationalrat zu setzen, ist nicht unbedingt realistisch.
Ich ersuche Sie um Ablehnung des Antrages Wicki.