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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2003-12-15

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-15

Wortprotokoll

Wie Herr Gross gesagt hat, ist es effektiv so, dass es über das Ständemehr immer und immer wieder Diskussionen gegeben hat - vier hat er aufgezählt -, so auch bei der Nachführung der Bundesverfassung. Doch eine Änderung in diesem Sinne wäre über eine Nachführung hinausgegangen, deshalb wurde eine solche Änderung dann auch fallen gelassen. Selbstverständlich sind in dieser Diskussion bei der Nachführung der Bundesverfassung immer wieder verschiedene Modelle diskutiert worden, aber keines dieser Modelle hat Gefallen gefunden, und kein Modell hat Unterstützung gefunden. Deshalb ist man dann auch davon abgerückt und hat bei der Nachführung darauf verzichtet. Vor allem aber hat man darauf verzichtet, weil es zu weit gegangen wäre.

Die Staatspolitische Kommission hat dieses Geschäft im Januar 2003 behandelt. Wie Ihnen Herr Fehr Hans-Jürg erklärt hat, will er, gestützt auf eine Änderung der Bundesverfassung, das doppelte Mehr bei gewissen der in Artikel 140 Absatz 1 der Bundesverfassung genannten Beschlüsse schmälern und dabei diese Kompetenz an den Ständerat transferieren. Damit wäre das Ständemehr schon erreicht, wenn der Ständerat die in Artikel 140 Absatz 1 der Bundesverfassung genannten Beschlüsse mit qualifiziertem Mehr gefasst hätte. Das qualifizierte Mehr könnte zwei Drittel der Anwesenden sein. Damit würde dem Volk die Möglichkeit der Ausmehrung der Stände an der Urne entzogen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass am Erfordernis des doppelten Mehrs von Volk und Ständen festzuhalten ist. Neben dem Grundsatz der gleichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger steht gleichrangig der Grundsatz der gleichen Rechte der Kantone als Träger des Bundes.

Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission erfordern weder die demographischen Entwicklungen noch die bisher vorgekommenen Fälle einer Divergenz zwischen Volks- und Ständemehr eine Änderung des geltenden Systems. Was die demographischen Entwicklungen betrifft, so kann nicht generell festgehalten werden, dass eine Bevölkerungsbewegung von den kleinen zu den grossen Kantonen stattgefunden hat. Es hat wohl Verschiebungen gegeben, wie die Beispiele der Kantone Zürich und Bern aufzeigen, doch führt das prozentual zu einem Nullsummenspiel.

Einerseits hat der Kanton Zürich in dieser Zeitspanne bevölkerungsmässig um 6,1 Prozent zugenommen, andererseits hat der Kanton Bern um 5,7 Prozent abgenommen. Es ist also doch ein Nullsummenspiel, wenn man diese Zahlen vergleicht. Herr Gross hat auch gesagt, die kleinen Kantone seien nicht gewachsen. Ich nehme meinen Kanton als Beispiel: In den letzten dreissig Jahren hat die Bevölkerungszahl in unserem Kanton um 50 Prozent zugenommen. Das sind massive Zahlen, sodass man nicht sagen kann, hier habe kein Ausgleich stattgefunden.

Der vom Initianten konkret gemachte Reformvorschlag vermag nicht zu überzeugen. Die direkte Demokratie würde durch diesen Vorschlag effektiv geschwächt, denn die Mitglieder des Ständerates aus einem Kanton können das heute von der Kantonsbevölkerung ausgeübte Recht der Abgabe der Standesstimme nicht gleichwertig übernehmen. Diese Funktion kann von den Ständeräten schon deswegen nicht ausgeübt werden, weil auch sie, wie die Mitglieder unseres Rates, gemäss Bundesverfassung ohne Weisungen zu stimmen haben und keine Befehlsempfänger sind. Somit können die Mitglieder des Ständerates nicht verpflichtet werden, im Rat gemäss der Mehrheitsmeinung in ihrem Kanton abzustimmen.

Im Weiteren hätte der Reformvorschlag auch Auswirkungen auf das Verständnis des Ständerates. Wenn dem Ständerat die Aufgabe zukäme, bei Verfassungsänderungen die Funktion des Ständemehrs zu übernehmen, würden die Kantonsregierungen vermehrt Einfluss auf ihre Vertretung im Ständerat nehmen wollen. Es wäre zudem eine Verschiebung des Gleichgewichtes zwischen den beiden Parlamentskammern zu befürchten, wenn der Ständerat alleine darüber befinden könnte, ob in einem konkreten Fall ein Ständemehr gefordert werden sollte oder nicht.

Die Kommissionsminderheit befürchtet, dass ein Auseinandergehen von Volks- und Ständemehr zu einer staatspolitischen Krise führen könnte, denn in der Vergangenheit seien vermehrt Beinahekollisionen vorgekommen, die kritisch gewesen seien. Es sei fragwürdig, wenn eine solche Vorlage von einer klaren Mehrheit des Volkes angenommen werde und dann allein wegen ein paar Hundert Stimmen aus einem kleinen Kanton scheitere. Das hat auch Herr Gross gesagt. Aber Herr Gross war ausserordentlich glücklich darüber, dass der Kanton Luzern die Uno-Abstimmung so knapp entschieden hat und dass das Ständemehr obsiegte. Dieses Resultat allein sagt schon aus, dass doch ein gewisses Gleichgewicht vorhanden ist.

Die Mehrheit der Kommission weiss, dass in den acht bisher eingetretenen Fällen einer Kollision zwischen zustimmendem Volksmehr und ablehnendem Ständemehr der Jastimmenanteil des Volksmehrs zwischen 50,2 und 55,4 Prozent betrug. Es wurde also jeweils eine knappe Volksmehrheit von den Ständen überstimmt, was nach Ansicht der Kommissionsmehrheit kaum eine Staatskrise zur Folge haben kann.

Es ist im Gegenteil durchaus legitim, dass das Ständemehr eine Minderheit von 45 bis 50 Prozent der Stimmenden schützt, die mit der Mehrheit der Kantone z. B. neue Kompetenzübertragungen von den Kantonen an den Bund verhindern will.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission [PAGE 2000] fasste diesen Beschluss eindeutig, mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.