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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2003-12-15

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-15

Wortprotokoll

In der Sache selbst kann man hier sicher in guten Treuen verschiedener Meinung sein. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates verschärft, und zwar aus Angst vor - wie es hiess - Strafverfolgungstourismus, vor belgischen Verhältnissen. Ich habe Verständnis für diese Befürchtung, glaube aber, dass die Fassung des Ständerates über das Ziel hinausschiesst und vor allem eine nicht akzeptable Diskrepanz zum bürgerlichen Strafgesetzbuch schafft; und das geht nicht. Das ist ein gesetzgeberisches Unding, eine Fehlleistung, die in jeder juristischen Fakultät als Paradebeispiel für unsere Beliebigkeit und unsere Unseriosität herhalten müsste.

Tatsächlich hat das Parlament vor einem Jahr, am 13. Dezember 2002, den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches revidiert und dabei die Strafverfolgung für Leute vorgesehen, die sich in der Schweiz befinden und ein besonders schweres Verbrechen begangen haben, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird. Als Beispiel wurde etwa genannt: Ein Verbrecher, welcher in Algerien ganzen Familien mit Kindern die Kehle aufgeschlitzt hat, sitzt beispielsweise vor dem Café Fédéral auf der Terrasse. Das ginge nicht, dass wir da nichts machen könnten. Das könnten wir nicht, das wäre stossend. Das hat das Parlament eingesehen und deshalb im Allgemeinen Teil eine solche Bestimmung geschaffen.

Das Problem liegt aber jetzt so: Wenn die gleiche Person als Militärperson gehandelt hat, in Uniform, dann könnten wir nichts unternehmen. Wenn sie als Zivilperson gehandelt hat, dann können wir handeln, wenn sie als Militärperson gehandelt hat, können wir nichts unternehmen. Das geht nicht, das sieht doch jeder ein. Wir müssen eine Konkordanz zum Strafgesetzbuch finden.

Mein Antrag, das ist mir bewusst, ist auch nicht das Gelbe vom Ei und sicher nicht das Ei des Kolumbus. Es ist aber ein Vermittlungsvorschlag zwischen dem bundesrätlichen Vorschlag, der bloss von sich in der Schweiz befindenden Personen spricht, und dem Beschluss des Ständerates, der von einem engen Bezug dieser Personen zur Schweiz spricht. Dieser enge Bezug ist interpretationsbedürftig. Wir haben gehört: Wenn jemand hier eine Wohnung bzw. eine [PAGE 1987] Residenz hat, dann hätte er einen engen Bezug. Dem wurde aber bereits entgegengehalten, wenn er sein Chalet nur zu Kapitalinvestitionszwecken hätte, dann hätte er den engen Bezug nicht. Der Streit ist hier bereits vorprogrammiert.

Noch etwas zum Sprecher französischer Zunge: Wenn sich ein Regierungsmitglied in der Schweiz aufhält, beispielsweise an einer Konferenz in Genf, dann geniesst es Immunität, dann kann es nicht verfolgt werden.

Es geht mir darum, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen. Der Ständerat selber war sich des Problems bewusst; er wollte aber ein Zeichen setzen - im Bewusstsein und in der Hoffnung, dass der Nationalrat diese Frage noch einmal vertieft. Ich beziehe mich auf das Amtliche Bulletin des Ständerates vom 24. September 2003. Ständerat Pfisterer Thomas etwa sagte, wir sollten den Vorteil des Zweikammersystems nutzen und der Nationalrat solle nochmals über die Bücher gehen. Auch Ständerat Germann sprach von der Diskrepanz und war sich bewusst, dass der Ständerat diese an den Zweitrat weitergibt. Auch Sie, Herr Bundesrat Schmid, haben für den Zweitrat eine vertiefte Analyse versprochen. Damit haben Sie zu erkennen gegeben, dass auch der Bundesrat sich des Problems bewusst ist.

Mein Antrag, den ich als Eventualantrag zum Antrag der Minderheit verstehe, ist ein vermittelnder Antrag. Er schlägt eine Brücke zum Ständerat; er schafft eine Differenz und damit die Möglichkeit zu einem Kompromiss. In der Sache selbst - materiell - wird damit nichts präjudiziert.

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

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