Stamm Luzi · Nationalrat · 2003-12-16
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-16
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Vorstoss geht es um die Frage, wer die Schweiz im Ausland vertreten darf und wer sich im Namen der Schweiz äussern darf. Die SVP-Fraktion hat diese Interpellation an den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg geknüpft, aber eigentlich geht es nicht um dieses einmalige Evenement in Johannesburg, sondern es geht generell um die Frage: Wie dürfen sich NGO, wie dürfen sich Nichtregierungsorganisationen und Dritte äussern? Dürfen sie im Namen der Schweiz auftreten?
Der Zufall will es, dass ich gerade gestern in der Fragestunde das Problem angesprochen habe, dass eine Delegation aus Kreisen der Bergier-Kommission beim italienischen [PAGE 2024] Parlament aufgetreten ist. Dieser Auftritt hatte zur Folge, dass in einer wichtigen Zeitung Italiens ein ausserordentlich negativer Kommentar über die Schweiz erschien.
Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass schweizerische NGO auch im Ausland eine fragwürdige Rolle gespielt haben. Sie erinnern sich vielleicht an das Beispiel, als Frau Bundesrätin Metzler versuchte, in Senegal ein Asylabkommen zustande zu bringen. Da waren es Vertreter von schweizerischen NGO, die an Ort und Stelle diese Bemühungen hintertrieben haben.
Richtig, wir sind nur teilweise befriedigt von der Antwort des Bundesrates. Ich bringe Ihnen als Beispiel ein Zitat aus der Antwort des Bundesrates. Die SVP-Fraktion wollte bezüglich Johannesburg wissen, welches Mandat existierte. Der Bundesrat schreibt von zwei Mandaten und sagt: "In ihrer Gesamtheit sind die beiden Dokumente von beträchtlichem Umfang und von einer gewissen politischen Sensibilität. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die Mandate nicht im Wortlaut zu veröffentlichen, ist jedoch gerne bereit, im Rahmen geeigneter parlamentarischer Gremien auf Einzelheiten einzutreten." Es ist offensichtlich problematisch, wenn der Bundesrat schreibt, er bevorzuge es, die Mandate nicht im Wortlaut zu veröffentlichen.
Eine zweite problematische Stelle: Der Bundesrat schreibt: "Rollen, Pflichten und Verhalten nichtstaatlicher Kreise, die Einsitz haben in offiziellen Delegationen, sind im Grundsatz in den Richtlinien geregelt .... Es ist Aufgabe des Delegationschefs, die Kohärenz der schweizerischen Position im Verhandlungsprozess sowie in der Kommunikation gegenüber aussen zu sichern." Das ist richtig, aber dann muss dieser Delegationschef dies auch erfolgreich tun. Es geht nicht an, dass sich Vertreter von NGO oder Dritte anmassen, Erklärungen im Namen der Schweiz abzugeben.
Es verbleibt die Feststellung: Wir werden die Entwicklung kritisch betrachten müssen. Wir werden insbesondere die Augen offen halten, damit nicht Leute sich anmassen, sich in offizieller Mission negativ über das eigene Land zu äussern.