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Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2003-12-16

Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-16

Wortprotokoll

In der Tat besteht seit dem 1. Juni 2002 eine neue Situation. Seit der Überweisung der Motionen und seit dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit im Personenverkehr erhalten die Berechtigten von Belgien indexierte Renten ausbezahlt, wenn sie in der Schweiz oder auf dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaates wohnhaft sind. Schweizer Staatsangehörige, die in einem Drittstaat leben - das sind total 16 Personen -, erhalten keine indexierten Renten, ausser wenn ein besonderes Abkommen zwischen dem entsprechenden Drittstaat und Belgien besteht. Belgien behandelt hier die Schweizer gleich wie EU-Staatsangehörige in derselben Situation, die ebenfalls keine indexierten Renten erhalten.

Die finanzielle Lage des Bundes hat sich seit der Überweisung der Motionen deutlich verschlechtert und hat den Bund gezwungen, ein drastisches Entlastungsprogramm auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund versteht es sich von selbst, dass neue Ausgaben nur in Betracht gezogen werden können, wenn sie besonders dringend oder besonders wichtig sind. Da die Schweizer Staatsangehörigen aus den ehemaligen belgischen Kolonien vom Bund bereits eine als einmalig und endgültig bezeichnete Abgeltung bezogen haben, ohne dass jemals eine entsprechende Verpflichtung bestanden hätte, und da die von Belgien an Schweizer Staatsangehörige in der Schweiz oder in den EU-Mitgliedstaaten bezahlten Renten seit dem 1. Juni 2002 indexiert sind, besteht kein Grund, eine zusätzliche Entschädigung zu beschliessen, die in der gegenwärtigen Situation keine sehr grosse Priorität geniesst.

Ihre Kommission hat am 31. Oktober dieses Jahres mit 9 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen - gemäss dem Antrag des Bundesrates - für die Abschreibung der Motionen gestimmt.