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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2003-12-16

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, bei den Artikeln 3 und 6 der Minderheit und dem Ständerat zu folgen. Der Ständerat will keine formelle Zusammenarbeit zwischen Bund und NGO. Die Betonung liegt auf "formeller Zusammenarbeit". Wir sind der Auffassung, [PAGE 2010] dass der Bundesrat über genügend Experten und Fachleute verfügt, damit er das, was er will, auch selbstständig und eigenständig durchführen kann.

Ich möchte Sie einfach davor warnen, jetzt in einem weiteren Bereich wieder Körperschaften zu schaffen, über welche die Kontrolle des Parlamentes nur noch eingeschränkt gewährleistet ist. Das wäre die Folge dessen, was einträte, wenn Sie gemäss Antrag des Bundesrates neue Körperschaften schaffen würden. Wir hätten dann die gleiche Situation - und das ist eine durch und durch unbefriedigende Situation, das wissen wir längstens -, wie wir sie bei der Ruag haben, wo der Bund als alleiniger Aktionär eine Firma führt, für die die Parlamentskontrolle nicht mehr gewährleistet ist. Wir haben die gleiche Einrichtung bei der Osec, wo der Bund an einer Institution beteiligt ist, bei welcher die Parlamentskontrolle nicht mehr gewährleistet ist. Nun soll bezüglich Friedensförderung dasselbe geschaffen werden.

Wir sind für klare Verhältnisse: Das, was der Bund beschliesst und tut, das soll der Kontrolle des Parlamentes unterstellt sein, und zwar uneingeschränkt. Es ist unerwünscht und für das Parlament äusserst unbefriedigend, wenn wir die parlamentarische Kontrolle über das, was wir beschlossen haben, wozu wir Gelder - oft hohe Beträge - sprechen, mindestens teilweise aus der Hand zu geben haben.

Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen. Sie leisten damit ein Bekenntnis zur staatlichen Hilfe, zur staatlichen Tätigkeit in der Friedensförderung, aber auch zur vollumfänglichen, uneingeschränkten parlamentarischen Begleitung und Kontrolle dieser Tätigkeit. Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen.