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Hofmann Hans · Ständerat · 2000-03-23

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-23

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Änderung des Strassenverkehrsgesetzes - ich denke dabei insbesondere an die zweiphasige Ausbildung der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker - wird ein altes Anliegen der Kantone erfüllt. Ich war als Polizeidirektor Ende der achtziger Jahre Mitglied einer Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), welche zuhanden des Bundesrates einen entsprechenden Vorschlag erarbeitete. Unser Vorschlag wurde nach intensiver Kommissionsarbeit vom Plenum der Konferenz verabschiedet und im Jahre 1990 mit dem Antrag auf möglichst rasche Umsetzung an den Bundesrat weitergeleitet. Heute - rund zehn Jahre später - liegt nun die entsprechende Gesetzesänderung vor. Sie entspricht in diesem Punkt praktisch unverändert dem damaligen Vorschlag der Kantone. Ich bedaure sehr, dass dies so lange dauerte, ging es doch um eine von allen Seiten geforderte Verbesserung der Verkehrssicherheit. Sollte ich wieder einmal die Aussage hören, die Bundesmühlen würden langsam mahlen, so weiss ich heute, dass das stimmt. Oder - vielleicht positiver ausgedrückt -: Was lange währt, wird endlich gut.

Mit diesen Anträgen wollten die Kantone die Verkehrssicherheit weiter verbessern. Die Unfallstatistiken zeigten bereits damals ein erfreuliches Bild. Die Zahl der Unfälle, aber auch jene der verletzten oder getöteten Personen, zeigten nach unten. Die Fahrzeuge wurden dank technischem Fortschritt immer sicherer. Beim Strassenbau und -unterhalt unternahmen die Kantone grosse Anstrengungen, um Unfallschwerpunkte auszumerzen und das Strassennetz immer sicherer zu machen. Der Risikofaktor Mensch - unser Kommissionspräsident hat es gesagt - blieb aber unverändert.

Insbesondere die jungen oder neuen Lenker waren am Unfallgeschehen weit überproportional beteiligt; das ist auch heute noch so. Annähernd die Hälfte der schweren Unfälle mit toten oder schwer verletzten Menschen werden von jungen Lenkern in den ersten drei Jahren ihrer Fahrpraxis verursacht. Das muss nicht sein. Hier liegt ein Verbesserungspotenzial, das es auszunützen gilt. Durch Strassenverkehrsunfälle verlieren auch heute noch jährlich rund 600 Menschen - das entspricht der Einwohnerzahl eines stattlichen Dorfes - ihr Leben. Über 25 000 Menschen - das entspricht schon der Einwohnerzahl einer Stadt - werden jährlich verletzt, rund die Hälfte davon schwer. Allzu oft sind die Opfer oder auch die Verursacher junge Menschen.

Diesem Umstand, diesen leider klaren Fakten, wollte damals die KKJPD mit ihren Vorschlägen entgegenwirken, ohne jemanden am Autofahren zu hindern und ohne dabei Massnahmen zu treffen, die alle Fahrzeuglenker gleichermassen betrafen. Wir haben auch verschiedene ausländische Modelle geprüft, z. B. das so genannte "Flensburger Modell" mit dem Punkteführerschein, wo ein Lenker bei jeder Übertretung eine Anzahl Punkte verliert - je nach der Schwere des Vergehens mehr oder weniger -, bis dann der Führerausweis ganz weg ist. Solche Systeme haben wir für unser Land verworfen. Mit diesem Modell der Ausbildung in zwei Phasen und dem Führerausweis auf Probe während der ersten drei Jahre wird das Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, am besten erreicht.

Persönlich bin ich überzeugt, dass dank diesen Massnahmen viele Menschenleben gerettet und viele Unfälle mit Schwerverletzten auf unseren Strassen vermieden werden können. Das und nichts anderes war damals unser Ziel und es ist auch heute das Ziel des Bundesrates.

Die weiteren beantragten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes, die Massnahmen bezüglich der Fahruntauglichkeit infolge von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum wie auch die administrativen Vereinfachungen wurden in der Vernehmlassung von den Kantonen weitgehend begrüsst.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, hat jedoch verschiedene Änderungen vorgenommen. Insbesondere ging uns die kaskadenartige Verschärfung beim Entzug des Führerausweises zu weit. Den Administrativbehörden der Kantone wäre kaum noch ein Ermessensspielraum geblieben; das haben wir geändert.

In der Kommission standen wir etwas unter Zeitdruck. Persönlich hätte ich gerne in einer vertieften zweiten Lesung noch den einen oder anderen Punkt genauer hinterfragt. Vielleicht wäre auch da oder dort eine weitere Präzisierung möglich gewesen. Da aber zwei Drittel der Kommissionsmitglieder auf Ende der letzten Amtszeit zurücktraten, wollten wir die begonnene Beratung in der alten Zusammensetzung zu Ende führen, um nicht nochmals von vorne beginnen zu müssen. Das war auch richtig so.

Wir sind bei diesem Geschäft Erstrat und werden nach der Behandlung im Nationalrat sicher Gelegenheit haben, auf das eine oder andere zurückzukommen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Kommission bzw. der Mehrheit zuzustimmen.