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Villiger Kaspar · 2003-12-17

Villiger Kaspar · 2003-12-17

Wortprotokoll

Ich möchte drei Bemerkungen machen: Eine Bemerkung zum territorialen Geltungsbereich, eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit Gysin Remo und eine Bemerkung zum fakultativen Referendum.

Zuvor möchte ich aber nochmals grundsätzlich darauf hinweisen, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen - nicht das einzelne, aber alle Abkommen in ihrer Gesamtheit - natürlich ein sehr wesentlicher Standortfaktor sind. Wir haben ungefähr 70 solche Abkommen; das ist eigentlich einer der wichtigsten Gründe dafür, dass die Schweiz für international tätige Firmen bzw. bei deren Ansiedlung - und für die schweizerische Wirtschaft ganz generell - interessant ist. Deshalb sind wir froh, dass wir zu diesen Abkommen wieder einen kleinen Mosaikstein beifügen können.

Hier ist - das ist meine erste Bemerkung - speziell darauf hinzuweisen, dass das Abkommen auf israelischer Seite für das Staatsgebiet Israel gilt und keine Geltung hat für die besetzten, völkerrechtlich nicht zu Israel gehörenden Gebiete. Israelische Siedler auf palästinensischem Gebiet z. B. können sich nicht auf dieses Abkommen berufen.

Ich komme zur Frage der Information: Es ist in der Tat so, dass sich die Amtshilfe - wie bei praktisch allen Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz - auf Informationen beschränkt, die für die Durchführung des Abkommens erforderlich sind. Das ist die allgemeine schweizerische Praxis gegenüber Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind. Mit Deutschland haben wir am 24. März dieses Jahres in einem Protokoll eine andere Regelung vereinbart, die zusätzlich den Austausch von Informationen, die für die Verhütung von Betrugsdelikten erforderlich sind, vorsieht. Mit den USA haben wir schon länger eine analoge Regelung.

Beim deutschen Protokoll handelt es sich um einen ersten Fall einer ganzen Verhandlungskaskade, die jetzt kommen wird. Das bezieht sich auf den Bankgeheimnisbericht der OECD vom Jahre 2000, wo die Schweiz die Zusage gemacht hat, dass sie bei Betrugsdelikten bereit ist, in bilateralen Verhandlungen mit jedem einzelnen OECD-Staat den Informationsaustausch zu verbessern. Das kann man natürlich meistens mit einer Gegenleistung in irgendeinem anderen Bereich verbinden. Wir haben eine gleichartige Lösung mit Norwegen vereinbart; dort ist aber das Protokoll noch nicht unterzeichnet worden. Es ist geplant, dass wir im Laufe der nächsten Jahre mit weiteren OECD-Staaten solche Verhandlungen aufnehmen.

Eine solche Ausweitung drängt sich hier nicht auf - Israel ist kein OECD-Staat -, und wir sind der Meinung, wir hätten genügend damit zu tun, darüber dann innerhalb der OECD zu verhandeln. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Antrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.

Ich möchte - vor allem zuhanden der Materialien - noch eine Bemerkung zum fakultativen Referendum machen: Der neue Artikel 141 der Bundesverfassung sieht vor, dass neu auch diejenigen Staatsverträge dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen, welche wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den [PAGE 2045] Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Den Erlass von Bundesgesetzen erfordert das hier nicht; es ist völlig klar, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist. Es stellt sich aber die Frage der wichtigen Recht setzenden Bestimmung. Wir sind der Meinung, dass eine neue Praxis in Doppelbesteuerungsabkommen durchaus als wichtige Recht setzende Bestimmung qualifiziert werden kann, dass aber der Schritt von n auf n+1, also von 69 auf 70 Abkommen, mit einem weiteren Land nach genau den gleichen Kriterien wie bisher nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss. Das ist einfach ein Mosaikstein mehr von etwas, das längst Recht, schweizerischer Rechtszustand in Bezug auf einen Grossteil der Länder ist.

Wie Ihr Sprecher gesagt hat, hat Herr Waldburger dazu eine kleine Studie gemacht. Das ist nicht ein Bericht an die Verwaltung, sondern er hat das als Wissenschafter an der Universität St. Gallen gemacht. Er kam zum Schluss, dass diese Auslegung Ihrer Kommissionsmehrheit und auch des Bundesrates vertretbar sei.

Was mir aber wichtig ist: Ich möchte hier ausdrücklich sagen, dass der Bundesrat davon ausgehen würde, dass das Kriterium der wichtigen Recht setzenden Bestimmung erfüllt wäre, wenn einmal ein Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz erhebliche neue oder zusätzliche Verpflichtungen auferlegen würde. Wir würden Ihnen vorschlagen, ein solches Abkommen, das vielleicht einen Paradigmenwechsel in unserer Abkommenspolitik zur Folge haben könnte, dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie eintreten, und ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit Gysin Remo abzulehnen.

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