Gysin Remo · Nationalrat · 2003-12-17
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Dass auch die Minderheit Doppelbesteuerungsabkommen generell und auch hier jetzt mit Israel sinnvoll findet, ist aus unserem Eintreten ersichtlich. Aber unbefriedigend bei dieser Art von Vorlage ist, dass wir nicht einzelne Artikel eines Abkommens diskutieren können, sondern es am Schluss "à prendre ou à laisser" ist: Wir können Ja oder Nein sagen.
Wir gingen davon aus, dass Doppelbesteuerungsabkommen in einer Entwicklung stehen. Es gibt verschiedene Modelle: Es gibt das OECD-Modell, an dem sich die Schweiz eigentlich nie orientiert hat. Seit mehreren Jahren haben wir ein Abkommen mit den USA, das hier auch nicht zur Diskussion steht. Wir haben aber im letzten Jahr mit Deutschland ein Abkommen geschlossen, und wir gingen davon aus, dass hier neu eine Qualität mit hineingekommen ist, die auch weitergetragen würde. Das war ein Irrtum! Jetzt kommt der Bundesrat und bringt uns wieder ein Abkommen, das in der Auskunftspflicht - und das ist der zentrale Punkt - wieder um Jahre zurückgeht. Wir wissen, dass der Bundesrat mit der Auskunftspflicht, mit der Informationspflicht Mühe hat. Aber hier geht es nicht um die Differenz zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Das steht nicht zur Diskussion, das wird hier nicht angetastet. Das haben wir jeweils bei anderen Doppelbesteuerungsabkommen diskutiert. Das ist hier ausgeklammert. Es ist mir wichtig, dass Sie dies sehen. Es geht nur um die Frage, welche Auskunftspflicht nun in diesem Doppelbesteuerungsabkommen verankert werden soll.
Sie ist - in Artikel 26 dieses Abkommens - äusserst restriktiv gefasst. Nach dem Willen des Bundesrates geht es dabei ausschliesslich um einen Informationsaustausch zur richtigen Anwendung des Abkommens, nur zur Anwendung des Abkommens. Es geht nicht - wie wir das zum Beispiel mit Deutschland gemacht haben - auch um einen Informationsaustausch zur Gewährung der Rechtssicherheit in den beiden Ländern, in der Schweiz und in Israel, zum Beispiel im Betrugsfall. Sie müssen diese Einschränkung sehen: Da steht keine Verpflichtung drin, im Betrugsfall diese Hilfe, diesen Informationsaustausch zu gewähren. Das möchten wir jetzt in der Minderheit nicht mehr akzeptieren.
Wir bitten also, hier das Rad nicht zurückzudrehen, sondern eine Regelung zu akzeptieren, wie wir sie bereits verankert haben im Abkommen mit Deutschland und wie sie im Abkommen mit Norwegen - das noch nicht zustande gekommen ist und vielleicht auch nie zustande kommen wird - diskutiert wird. Es geht also um nichts Neues. Wir bitten also, jetzt nicht auf 63 viel früher abgeschlossene Abkommen zurückzukommen und zurückzuschauen, sondern nur auf die letzten und neuesten, wo wir in Bezug auf Information und Auskunft alles eingehend diskutiert haben.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.