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AB 39670

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Herr Vischer, Sie sprechen damit die Diskussion an, die in der Kommission ausserordentlich intensiv geführt wurde. Ich bin natürlich letztlich auch nicht für alle Varianten ein Spezialist. Ich kann nur festhalten, dass zum Ersten für die Kommission klar war, dass das Todeskriterium für alle Fälle, unabhängig vom Gegenstand der Transplantationsmedizin, geregelt sein müsste. Man kann sich nicht verschiedene Kriterien vorstellen. Zum Zweiten war klar, dass es gesetzlich geregelt werden soll in diesem Gesetz - unter anderem auch deswegen, weil es ja nicht zulässig wäre, dass die Kantone hier unterschiedlich legiferierten. Zum Dritten hat man klar gesagt, es gehöre in dieses Gesetz und nicht generell ins ZGB.

Um aber auf Ihre Frage eine persönliche Antwort zu geben: Ich gehe schon davon aus, dass das eine präjudizielle Wirkung hat, indem dann auch in anderen Bereichen vermutlich das gleiche Todeskriterium zugrunde gelegt würde.

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