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Schmid Odilo · Nationalrat · 1999-12-14

Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-14

Wortprotokoll

Wir sprechen über den Verpflichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Es geht im Differenzbereinigungsverfahren um die Problematik der Bezahlung der Erfassungsgeräte zur Erhebung der LSVA; es geht um jene Geräte, die in die LKW eingebaut werden sollen. Hier geht es schlussendlich um die Frage, wer diese Kosten tragen soll und muss. Wir diskutieren hier nicht mehr über die technische Reife der LSVA-Erfassungsgeräte oder über andere technische Aspekte. Natürlich gehen wir davon aus, dass diese Geräte rechtzeitig und technisch einwandfrei zur Verfügung stehen werden.

Es bleibt eine einzige Differenz, und zwar in Artikel 1bis. Ich erinnere daran, dass der Nationalrat in seiner Sitzung vom 30. September 1999 einen juristisch bzw. finanztechnisch nicht ganz einwandfreien Entscheid getroffen hat, wobei es dem Nationalrat selbstredend frei steht, jene Leistungen abgelten zu lassen, die er will. Herr Bundesrat Villiger hat dies damals ausgeführt. Der Nationalrat wollte damals, dass sowohl die Erfassungsgeräte wie auch der Einbau und allenfalls sogar der Unterhalt vom Bund zu tragen seien. Dazu hätte es keiner Aufstockung des Kredites bedurft, denn es handelt sich um Mindereinnahmen aus der LSVA. Der Ständerat hat am 8. Dezember 1999 diesen kleinen Fauxpas - wenn Sie mir diesen Ausdruck erlauben - korrigiert und beschlossen, dass das LSVA-Erfassungsgerät in den Jahren 2000 und 2001 kostenlos abzugeben sei und die Einbaukosten bei den Fahrzeughaltern zu belassen seien.

Ihre Kommission hat nun an der Sitzung vom 9. Dezember 1999 beschlossen, sich grundsätzlich dem System des Ständerates anzuschliessen. Allerdings hat sich die Kommission für eine längere Periode der Gratisabgabe der LSVA-Erfassungsgeräte entschieden, und zwar für die Jahre 2000 bis 2004, also für fünf Jahre. Dabei ging sie davon aus, dass aufgrund dieser Fristverlängerung nicht sehr viel mehr Lastwagen mit einem derartigen Gerät ausgerüstet würden, sondern dass dadurch vielmehr ein zu grosser Ansturm in den Jahren 2000 und 2001 abgeschwächt werden könnte und dass die LSVA-Erfassungsgeräte während dieser längeren Frist technisch noch sicherer würden. Durch diese Fristverlängerung werden die Kosten nicht sehr wesentlich erhöht. Man rechnet bei rund 60 000 einzubauenden Geräten - bei Kosten von 900 bis 1000 Franken pro Gerät - mit insgesamt 54 bis 60 Millionen Franken.

Die Minderheit Giezendanner schlägt nun vor, auch die Einbaukosten seien pauschal mit 400 Franken abzugelten, die den Fahrzeughaltern ausbezahlt werden, was weitere Mindereinnahmen von 24 Millionen Franken ausmachen würde. Das ist immerhin kein Pappenstiel. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass die Lösung des Ständerates gut und korrekt ist und den Fahrzeughaltern durchaus entgegenkommt. Dass diese für die Einbaukosten des Gerätes und die Standzeit selbst aufkommen müssen, bewirkt u. a. auch, dass zu den Geräten besser Sorge getragen wird. Zudem wird dadurch verhindert, dass zu viele ausländische Fahrzeughalter die Geräte - weil sie gratis sind - in ihre LKW einbauen lassen, obwohl sie diese nur sehr selten brauchen.

Die Kommissionsmehrheit lädt Sie ein, dem System des Ständerates zu folgen, die Einbaufrist aber auf fünf Jahre zu verlängern - einzelne Votanten im Ständerat haben schon Möglichkeiten in diese Richtung aufgezeigt - und den Minderheitsantrag Giezendanner für eine pauschale Abgeltung der Einbaukosten abzulehnen.

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