Hofmann Hans · Ständerat · 2000-03-23
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-23
Wortprotokoll
In Artikel 15 Absatz 3 wird die zweiphasige Ausbildung der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker verankert. Er ist ein Eckpfeiler dieses Systemwechsels. Ohne diesen Artikel fällt das wichtigste Element zur Vermeidung von Strassenverkehrsunfällen durch Neulenker dahin. Es bliebe nur noch der Führerausweis auf Probe, und das genügt eindeutig nicht, sonst hätten wir heute nicht diese weit überproportionale Beteiligung von jungen, d. h. neuen Fahrzeuglenkern vor allem an den schweren Unfällen mit toten und schwer verletzten Menschen.
Es kann heute jemand Fahrstunden nehmen und dann die Fahrprüfung bestehen. Er ist jedoch noch nie nachts bei Regen Auto gefahren, auch noch nie auf schneebedeckter oder vereister Strasse. Er ist noch gar nie in eine gefährliche Situation geraten, in der richtiges Reagieren überlebenswichtig ist. Er hat noch zu wenig Übung in der Erkennung und Vermeidung von Gefahren. Die Fahrtechnik ist vor allem für schwierige Situationen noch ungenügend ausgebildet. Deshalb ist eine Weiterbildung gerade in der Erkennung von Gefahren in den verschiedensten Situationen oder auch in der Fahrtechnik - man nennt solche Kurse landläufig Schleuderkurse - von grosser Wichtigkeit. Viel zu viele schwere Unfälle ereignen sich, weil der meist noch unerfahrene junge oder neue Lenker die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Wir können leider jede Woche solche Berichte in den Zeitungen lesen.
Nur als Beispiel erwähne ich einen leider häufig vorkommenden Fall. Ein junger Lenker fährt oft die gleiche Kurve in der Nähe seines Wohnortes. Er tastet sich von Passage zu Passage näher ans Limit heran, und zum Schluss hat er diese Kurve mit beispielsweise 90 Stundenkilometern gut im Griff. Er fährt sie täglich so, für ihn ist es eine so genannte "90er-Kurve". Wenn er dann zum ersten Mal auf der gleichen Strecke unterwegs ist, jedoch noch vier Kollegen in seinem Auto hat, passiert der schwere Unfall. Es ist dann eben eine Kurve, die er vielleicht noch mit 70 oder 80 km/h hätte fahren müssen, denn mit fast 400 Kilogramm Zuladung in seinem sonst relativ leichten Fahrzeug werden ungeheure Fliehkräfte wirksam, welche er völlig unterschätzt oder meist gar nicht berücksichtigt hat. Leider ist es dann oft zu spät, um aus dieser Erfahrung einen Nutzen ziehen zu können, so leider auch beim tragischen Unfall, bei dem diese Woche im Kanton Aargau drei Männer ihr noch junges Leben verloren haben.
Mit den wenigen vorgesehenen obligatorischen Weiterbildungskursen - man spricht von etwa drei Kursen - kann der junge Lenker diese Erfahrung gefahrlos machen, und zwar nicht nur mit Videoaufnahmen im Theorieraum, sondern auch im praktischen Unterricht auf der Übungspiste. Ein ähnlicher Horrorunfall könnte vielleicht vermieden werden. Es gäbe weitere, einleuchtende Beispiele, welche die Notwendigkeit dieser Zweiphasenausbildung unterstreichen würden. Solche Kurse werden heute als Administrativmassnahme bei wiederholter, starker Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Strafe verordnet. Ich habe solche Kurse von Amtes wegen visitiert.
Am Morgen traf ich jeweils auf fünf oder sechs schlecht gelaunte, missmutige junge Fahrzeuglenker. Schon beim theoretischen Unterricht - Gefahrenerkennung, Kurventechnik, [PAGE 211] Bremstechnik -, welcher lebendig und professionell geführt wurde, nahm das Interesse sichtlich zu, und am Abend nach den praktischen Erfahrungen war die Gruppe geradezu begeistert. Jedes Mal erhielt ich das gleiche Feedback, nämlich, es sei hochinteressant gewesen und man sei froh, dass man zu dieser Ausbildung verpflichtet worden sei. Sie habe einem die Augen geöffnet, und man habe wertvolle Erfahrungen gemacht und werde fortan ein Fahrzeug sicher verantwortungsbewusster lenken.
Neu sollen diese Kurse von den Automobilclubs wie TCS und ACS durchgeführt werden, selbstverständlich durch speziell qualifizierte Fahrlehrer und Fahrtrainer. In diesem Punkt rennt der Antrag Epiney sicher offene Türen ein. Zum Teil soll dieser Unterricht auf bereits bestehenden Anlagen oder auf neuen Anlagen stattfinden, für welche die Planung in einigen Regionen bereits weit fortgeschritten ist.
Wie mir die entsprechenden Präsidenten der Clubs noch letzte Woche versichert haben, sollen diese Weiterbildungskurse von den Automobilclubs möglichst günstig, also ohne Gewinn, sondern als kostendeckende Dienstleistung angeboten werden.
Wenn Sie heute diesen wichtigen Artikel 15 Absatz 3 streichen, dann beerdigen Sie die Idee der zweiphasigen Führerausbildung. Dieses wichtigste Instrument zur Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen durch jugendliche Fahrzeuglenker und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für uns alle muss jedoch unbedingt erhalten bleiben.
Im Namen der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen - bitte ich Sie, bei Artikel 15 Absatz 3 der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.