Hess Hans · Ständerat · 2000-03-23
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-23
Wortprotokoll
Eine kurze Bemerkung: Die Änderung besteht nur darin, dass nicht mehr auf Artikel 292 StGB verwiesen werden soll, sondern dass die Strafbestimmung im SVG selber eine Grundlage erhält. Neu kommt hinzu, dass das Führen von Tierfuhrwerken durch vorschulpflichtige Kinder ebenso verboten sein soll wie das Rad fahren.
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmen zum Entwurf des Bundesrates.