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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-12-18

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-18

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Kollegin Teuscher möchte mit dieser parlamentarischen Initiative Artikel 329a OR wie folgt ergänzen: "Eltern mit Betreuungspflichten für ein Kind im Kindergarten bzw. ein Schulkind bis zum erfüllten zwölften Lebensjahr haben ein Anrecht auf eine zusätzliche, fünfte Ferienwoche."

Die Minderheit der Kommission unterstützt die Initiantin; sie ist der Ansicht, dass die Eltern ihre Eigenverantwortung nur schwer wahrnehmen können, wenn diese durch die Organisation von Schule und Arbeit behindert wird. Sie begründet weiter, dass Eltern mit einer zusätzlichen Ferienwoche mehr Zeit für ihre Kinder hätten und sie besser betreuen könnten. Eine fünfte Ferienwoche würde auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und hätte zudem positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Eltern. Das ist die Begründung der Minderheit.

Die Mehrheit der Kommission hat sich gegen dieses Begehren ausgesprochen und beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Die Erziehungs- und Betreuungspflicht für Kinder gehört nach Ansicht der Mehrheit der Kommission nach wie vor eindeutig in den Verantwortungsbereich der Eltern. Sie soll auch in Zukunft nicht mit bürokratischen staatlichen Vorschriften belastet oder behindert werden.

2. Im Gegensatz zu Frau Teuscher und zur Minderheit der Kommission befürchtet die Mehrheit der WAK, dass eine solche Regelung eher das Gegenteil bewirken und zu einer Diskriminierung von Arbeitskräften mit Kindern führen könnte, nämlich dann, wenn Arbeitgeber lieber kinderlose Mitarbeiter anstellen würden, um nicht das Risiko einzugehen, eine staatlich verordnete zusätzliche Ferienwoche gewähren zu müssen. Auch bei der Karriereplanung kann eine solche staatliche Regelung behindernd sein. Eine staatliche Regelung führt auch dazu, dass wir genau Buch führen müssen, wer Kinder hat, die in diese Kategorie fallen, und [PAGE 2110] wer nicht. Sie sehen, es würden wieder verschiedene Barrieren aufgebaut.

3. Eine solche Regelung verstösst nach Ansicht der Mehrheit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern würde gegenüber anderen bevorteilt. Das sage ich sogar ebenfalls als Vater von fünf Kindern, wobei die einen bereits gross sind und nicht mehr unbedingt meiner Sorge bedürfen.

4. In unserem Land loben wir die guten und konstruktiven Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, auf der Arbeitgeber- wie auf der Arbeitnehmerseite. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass in Branchen mit hohen Elternanteilen auch gesamt- oder einzelarbeitsvertragliche Lösungen gefunden werden können, welche dem Anliegen der Initianten wesentlich besser dienen als eine staatliche Regelung. Ich denke, dass es nicht allein die Quantität ist, welche eine gute Betreuung und Eigenverantwortung gegenüber den Kindern bewirkt, sondern vor allem eben auch die Qualität. Mit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Lösungen können flexible Lösungen getroffen werden, die diesem Anliegen entgegenkommen.

Daher empfiehlt Ihnen die WAK mit 11 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben.