Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-18
Wortprotokoll
Zuerst, Herr Giezendanner, möchte ich noch etwas Rechtliches klarstellen: Die Post ist eine Anstalt, die Post ist keine Aktiengesellschaft. Der Bund hat nicht die Mehrheit der Aktien, und er hat auch nicht alle Aktien; es gibt gar keine Aktien. Das möchte ich einfach nochmals klarstellen. Aber es gibt viele Leute, die meinen, die Post sei eine Aktiengesellschaft. Sogar innerhalb der Post gibt es Leute, die immer noch meinen, die Post sei eine Aktiengesellschaft. Die Post ist in Tat und Wahrheit aber eine Anstalt, die nach dem Muster einer Aktiengesellschaft geführt wird. Gerade weil sie nach diesem Muster geführt wird, mischt sich der Bundesrat - in Übereinstimmung mit dem Parlament, das sich immer und immer wieder dagegen gewehrt hat, dass wir operativ tätig werden - nicht in diesem Sinne ein.
Der Bundesrat ersucht Sie, dieses Postulat nicht zu überweisen, dieses Ersuchen um Nichtüberweisung aber auch nicht als Affront gegenüber einem bestimmten Kanton, sondern nur im Sinne der Rechtsgleichheit aufzufassen. Sonst gibt es noch sehr viele andere Postulate aus anderen Kantonen, die dann auch überwiesen werden müssen. Für eines müsste sich der Bundesrat ja dann prioritär entscheiden. Im Sinne der Rechtsgleichheit sollten Sie das Postulat also vielleicht doch eher ablehnen. Aber s'isch nid gäge Sie und nid gäge d'Aargauer gmeint. Nein, nein, wir haben alle gleich gern; das ist ja unser Problem. (Teilweise Heiterkeit)