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Hess Hans · Ständerat · 2000-03-23

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-23

Wortprotokoll

Absatz 3 beauftragt den Bund, die Kantone bei der Erfüllung ihrer Verkehrsinformationsaufgabe fachlich zu beraten und logistisch zu unterstützen. Selbstverständlich hat die Kommission nichts dagegen einzuwenden.

Die Kommission beantragt Ihnen jedoch, Absatz 3 dahingehend zu ergänzen, dass der Bund den Kantonen "angemessene Beiträge an die Erfüllung nationaler und internationaler Aufgaben" zu entrichten hat. Sie ist der Meinung, dass diese Aufgaben nicht aus Kantonsmitteln finanziert werden sollen.

In Absatz 3 des Entwurfes wird zwar gesagt, der Bund unterstütze die Kantone "bei der Koordinierung von Verkehrsinformationen, die über die kantonalen oder nationalen Grenzen hinaus von Interesse sind". Vorgesehen ist dabei die fachliche, logistische, nicht jedoch die finanzielle Unterstützung. Mit der anvisierten Regelung möchte sich der Bund sinnvoller- und nötigerweise das Koordinationsrecht im Sinne des Mitsprache- und Weisungsrechtes sichern, ohne aber im Gegenzug für die unumgänglichen Massnahmen die finanziellen Konsequenzen mitzutragen.

Hingegen steht fest, dass die Kantone ohne die logistische und finanzielle Mitwirkung des Bundes gar nicht oder allenfalls schlecht in der Lage wären, das neu erarbeitete Konzept "Verkehrsinformation 2000" umzusetzen. Es ist deshalb angezeigt, dass der Bund die Kosten für die Investitionen und den Betrieb übernimmt.