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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-12-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-02

Wortprotokoll

Ich mache vielleicht doch noch eine Bemerkung dazu: Bei diesem Antrag hier kommt ein Unbehagen des Nationalrates zum Ausdruck, ein Unbehagen darüber, dass der Bund jetzt quasi eine sehr grosse Verzinsung für diese Schuld garantieren und damit auch die Kasse sichern muss, während bei den privaten Kassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachtliche Opfer für die Sanierung ihrer Kassen erbringen müssen. Das ist aber ein falscher Ansatz, weil man aus Sicht der Arbeitnehmenden natürlich sagen könnte: Ja, dann soll der Bund halt seine Schuld sofort ausfinanzieren, dann können wir an den Kapitalmarkt und eine Verzinsung erzielen, wie sie marktüblich ist. Was die Kasse schon am Markt hat, hat dieses Jahr nicht so schlecht rentiert.

Wir möchten das aber nicht tun, weil wir in den nächsten Jahren eine nicht allzu einfache Tresorerie haben werden. Hier auf einen Schlag 12 Milliarden Franken auf den Markt zu bringen wäre ein Unding. Wir müssen nächstes Jahr z. B. die Defizite der Arbeitslosenversicherungskassen refinanzieren; das ist sehr beachtlich. Wir müssen das Defizit des FinöV-Fonds refinanzieren. Wir möchten aber diese Fehlbeträge der Publica möglichst rasch abstottern. So, wie es jetzt steht, meinen wir, dass wir das nicht in acht Jahren tun sollten, wie es hier in Absatz 2 im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, also in der geltenden Rechtsordnung, sondern schon in fünf Jahren, aber sicher nicht in einer noch kürzeren Frist. Das heisst aber, wenn wir das der Kasse dann nicht geben, müssen wir immerhin eine Verzinsung geben, die dem technischen Zinssatz einigermassen entspricht.

Wir werden Ihnen aber eine Vorlage über eine Revision des Pensionskassengesetzes unterbreiten, welche im Wesentlichen vier Punkte haben wird. Da hat der Bundesrat schon die strategischen Beschlüsse gefällt, nämlich erstens die Abschaffung der Teuerungsgarantie; zweitens die Schaffung einer Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Zeit die Börsenverluste wieder zurückzunehmen und in eine Arbeitgeberreserve des Bundes zu tun, wenn die Börse sehr gut rentiert, allerdings nach Abzug der nötigen Reserven; drittens die Lösung des Problems, dass die Kasse aus dem Gleichgewicht zu geraten droht, weil die Leute ihr Recht wahrnehmen und immer früher in Pension gehen, womit das durchschnittliche Pensionsalter tiefer liegt, als berechnet worden ist; viertens die Frage, wie die Schwankungsreserve genau definiert werden soll. Das ist dann der Ort, wo Sie auch diese politischen Fragen der Gleichbehandlung mit der Privatwirtschaft, der fairen Behandlung des Personals usw. in einer Gesamtsicht diskutieren können. Es wäre falsch und auch fahrlässig, hier so "aus der Hüfte heraus" irgendein Element herauszugreifen, und dann vielleicht erst noch am falschen Ort.

Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn Sie hier auch Ihrer Kommission folgen.