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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-12-02

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Ausgangspunkt des Entlastungsprogrammes 2003 bildet bekanntlich der Finanzplan vom 30. September 2001, der sich auf die Jahre 2004 bis 2006 bezieht und von welchem beide Räte seinerzeit in ablehnendem Sinne Kenntnis genommen hatten. Das Entlastungsvolumen betrug ursprünglich 3,3 Milliarden Franken, davon etwa 85 Prozent oder 2,8 Milliarden ausgabenseitig und etwa 0,5 Milliarden einnahmenseitig.

Heute beträgt das Volumen lediglich noch etwa 3,1 Milliarden Franken, und zwar deshalb, weil im Rahmen der 11. AHV-Revision beschlossen wurde, den Bundesanteil an den überschüssigen Goldreserven ab dem Jahre 2005 nicht in die Bundeskasse, sondern in den AHV-Fonds fliessen zu lassen. Das schmälert das Entlastungsprogramm im Jahre 2006 um etwa 165 Millionen Franken; deshalb haben wir jetzt das gegenüber den ursprünglichen 3,3 Milliarden reduzierte Volumen von 3,1 Milliarden Franken.

Das Entlastungsprogramm ist schwergewichtig nicht ein eigentliches Sparprogramm im Sinne von Kürzungen gegenüber dem Istzustand, sondern es ist ein Massnahmenpaket, um das Ausgabenwachstum einzudämmen. Formell gesehen handelt es sich beim Entlastungsprogramm 2003 um ein Gesamtpaket bestehend aus sechs Erlassen.

Lassen Sie mich eine zweite Vorbemerkung machen zum Entlastungsprogramm, vor allem was dessen Bezug zum Voranschlag 2004 anbetrifft. Vor allem wegen der Schuldenbremse, die für das Rechnungsjahr 2004 zum zweiten Mal wirksam wird, hat das Entlastungsprogramm 2003 einen unmittelbaren Bezug zum Voranschlag 2004. Die Schuldenbremse besagt ja im Wesentlichen, dass sich die Ausgaben nach den geschätzten Einnahmen zu richten haben, wobei es sowohl ausgabenseitig wie einnahmenseitig gewisse Ausnahmen gibt. Das ist der Grundsatz. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes haben wir auch die Vorlage 3, die im Dringlichkeitsverfahren in Kraft gesetzt werden soll: Das ist der so genannte Abbaupfad, der zulässt, dass der Höchstbetrag der Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2004, also im Voranschlagsjahr, um 3 Milliarden Franken erhöht werden kann. Das strukturelle Defizit kann höchstens 3 Milliarden Franken betragen.

Dann gibt es einen zweiten Anknüpfungspunkt des Entlastungsprogrammes zum Voranschlag: Ich habe gesagt, dass das Entlastungsprogramm sich auf die Jahre 2004, 2005 und 2006 beziehe, also insbesondere auch bereits auf das Jahr 2004. Dies bedeutet natürlich, dass wir - je nachdem, wie das Entlastungsprogramm schlussendlich, nach Abschluss des Differenzbereinigungsverfahrens, in quantitativer Hinsicht aussieht - einen schuldenbremsenkonformen oder eben keinen schuldenbremsenkonformen Voranschlag 2004 haben werden. Da wir nachher den Voranschlag beraten, könnte es, Herr Präsident, nützlich sein, wenn der Präsident der Finanzkommission, Herr Kollege Merz, diese Verknüpfung noch etwas präziser darlegen würde.

In diesem Sinne würde ich Sie bitten, jetzt kurz Herrn Kollegen Merz das Wort zu erteilen.

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