David Eugen · Ständerat · 2003-12-03
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Herr Schweiger hat mit Recht gesagt, dass das Parlament und die Räte, wenn sie Aufträge erteilen, auch wollen, dass diese umgesetzt werden. Er hat auch mit Recht gesagt, dass wir in der Finanzpolitik auch konkrete Aufträge erteilen sollen, die klar zeigen, was wir wollen und wohin die Massnahmen zielen sollen. Wenn wir das tun - und da kann ich ihm dann eben nicht ganz folgen -, müssen wir die Dinge aber auch ernsthaft prüfen, bevor wir die Aufträge erteilen. Wenn ich die Liste durchsehe, die er uns nun vorlegt, mit dem Begehren, dass wir hier jetzt direkt und unmittelbar Aufträge erteilen, dann stelle ich fest, dass das eine sehr happige Liste ist. Ich zähle die Punkte auf, die in meinen Augen die wichtigsten sind und die einer sehr sorgfältigen Prüfung bedürfen:
Bei der Krankenversicherung verlangt er die Erhöhung von Selbstbehalt und Franchise. Das ist eine Sache, die diskutiert, aber auch sehr sorgfältig geprüft werden muss. Er verlangt die Heraufsetzung des AHV-Alters - auf 67 Jahre, nehme ich an, das Alter ist nicht genau angegeben. Das muss sicher diskutiert, aber sehr sorgfältig geprüft werden. Weiter verlangt er bei der AHV die Abschaffung des Mischindexes. Wir haben die Diskussion geführt; zu diesem Punkt ist noch zu sagen, dass wir uns selber gegenüber auch ehrlich sein müssen. Wir haben im Rahmen des Entlastungsprogrammes die Diskussion geführt und diesen Punkt jetzt abgelehnt. Es ist schwierig, in der gleichen Session, in der wir das abgelehnt haben, ohne weitere Prüfung den Auftrag an den Bundesrat zu erteilen, jetzt gerade in die gegenteilige Richtung zu gehen.
Herr Schweiger verlangt die Verlängerung des Anpassungsrhythmus der AHV- und IV-Renten um ein weiteres Jahr, also von drei auf vier Jahre. Er verlangt die Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft, was letztlich nichts anderes bedeutet als einen Abbau der Verkäsungszulage und eine raschere Senkung des Milchpreises. Er verlangt die Abschaffung der Verbilligung für Zeitungstransporttaxen, die Abschaffung der Wohnbauförderung und die Abschaffung der Investitionshilfe an Berggebiete. Es ist ganz klar, dass wir alle über all diese Dinge diskutieren müssen. Aber die Erteilung eines Auftrages an den Bundesrat muss diskutiert werden, und zwar auch deswegen, weil Finanzpolitik nicht nur Arithmetik und Buchhaltung ist, sondern mit der Finanzpolitik treffen wir auch tief greifende gesellschaftspolitische Entscheide.
Es ist klar: Die öffentlichen Mittel gehen vor allem an die Schlechtergestellten in dieser Gesellschaft, das ist ein Fakt. Je mehr wir die öffentlichen Mittel natürlich zurücknehmen, umso eher stellen wir die Schlechtergestellten schlechter. Das können Bewohner von Randregionen oder Berggebieten sein, es können aber auch Personen mit mittleren und tieferen Einkommen sein, die schlechter gestellt werden. Es ist so - dazu stehe ich auch -, dass wir in einzelnen Punkten wahrscheinlich diese Einschnitte machen müssen, weil wir in der Vergangenheit zum Beispiel im Sozialversicherungssystem zu viel versprochen haben und diese Versprechungen überdenken und auch korrigieren müssen. Aber das verlangt wirklich ein sorgfältiges Abwägen, einen sorgfältigen Prozess der Prüfung, der Gegenüberstellung der einzelnen Vorhaben und auch der Gewichtung, der Priorisierung der verschiedenen Schritte. Das kann man natürlich nicht in einer solchen Debatte erledigen, wie wir sie jetzt über die 40 Punkte dieses Vorstosses führen.
Es macht mich auch betroffen, dass sich der Bundesrat zu diesen 40 Punkten nicht äussert, sondern einfach sagt, er sei heute nicht in der Lage, dazu Stellung zu nehmen. Das führt mich zusätzlich dazu, Ihnen zu empfehlen, sich jetzt wirklich auf die Überweisung als Postulat zu beschränken. Denn wenn wir den Diskurs über diese Massnahmen führen, erwarte ich von der Regierung eine klare Stellungnahme, eine Bewertung und auch eine Priorisierung nach den Kategorien "wichtig" oder "weniger wichtig". Dieser Aufgabe können wir uns nicht einfach entziehen, indem wir einen solchen Vorstoss in Form der Motion an den Bundesrat überweisen.
Ich bitte Sie daher, bei der Form des Postulates zu bleiben.