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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-12-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat vorweg bestens dafür, dass er bereit ist, die Empfehlung entgegenzunehmen. Ich kann demzufolge meine Ausführungen dazu sehr kurz halten.

Wir alle wissen, dass die Finanzierung der AHV aufgrund der demographischen Entwicklung mittel- und langfristig gesehen ohne entsprechende Massnahmen nicht gesichert ist. Solche Massnahmen sind im Hinblick auf die 12. AHV-Revision weiter zu prüfen und zu evaluieren. Sie sollen aber nicht übers Knie gebrochen werden, und sie sollen nicht stärker verunsichern, sondern vielmehr unsere Sozialversicherung langfristig absichern. Ersteres ist aber im vergangenen Sommer mit dem etwas abrupten Vorschlag zur Erhöhung des generellen Rentenalters auf 67 Jahre wohl doch geschehen. In diesem Umfeld ist weitgehend untergegangen, dass Anreize durchaus sinnvoll sind und sich für die AHV entlastend auswirken, welche eine über das Referenzalter 65 hinausgehende Erwerbstätigkeit fördern, soweit die Betroffenen dies können und auch wollen.

Die Empfehlung will in diesem Sinne den Rentenaufschub attraktiver machen. Dieser ist zwar von der Gesetzeslage her heute schon möglich; es wird aber nur wenig davon Gebrauch gemacht. Konkret gehen die Vorschläge deshalb dahin, auf die Rentenanmeldung mit Aufschubserklärung im ordentlichen Rentenalter zu verzichten. Diese wird heute als rein administratives Hemmnis empfunden. Des Weiteren ist die Gewährung eines Zuschlages schon nach sechsmonatigem Rentenaufschub zuzulassen. Es ist ja nicht einzusehen, weshalb für den Rentenaufschub strengere Formvorschriften gelten sollen als beim Rentenvorbezug. Generell sind hier administrative Erleichterungen zu suchen, um den Rentenaufschub konkret zu fördern.

Schliesslich sind die Möglichkeiten des Rentenaufschubs in der AHV, aber auch im gesamten Zusammenhang des Dreisäulenkonzeptes wenig bewusst. Die Information darüber ist deshalb gezielt zu fördern. Beispiele, in welcher Richtung vermehrte Information hier gehen kann, finden sich in der schriftlichen Begründung meiner Empfehlung, die ich hier nicht wiederholen will.

Gesamthaft geht es mir darum, positive Anreize für eine vermehrte Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus zu suchen und zu setzen, gerade auch, damit dieses nicht zwangsweise angehoben werden muss. In ihrer Gesamtwirkung sollen sie das Referenzrentenalter nicht unterlaufen, und sie sollen für die AHV finanziell entlastend wirken. Solche Anreize sind im Übrigen auch ausserhalb des engeren Sozialversicherungsrechtes - etwa im steuerlichen Bereich - denkbar.

Ich danke dem Bundesrat nochmals dafür, dass er in diese Richtung tätig werden will und die Empfehlung entgegennimmt. Ihnen danke ich für die Unterstützung des Anliegens.