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Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Die Standesinitiative Tessin visiert drei Punkte an:

1. Sie möchte eine Krankenkasse auf Bundesebene einführen. Wir glauben, das sei nicht nötig. Der Krankenkassenmarkt ist gross genug. Eine zusätzliche, vom Bund geführte Kasse ist unnötig und würde nach unserer Auffassung auch nichts dazu beitragen, die Kosten zu senken. Denn diese Versicherung müsste sich den Regeln des Krankenversicherungsgesetzes unterstellen, und diese schreiben Aufnahmepflicht, kostengemässe Prämien, nach Kantonen abgestufte Prämien, Mitwirkung in den Solidaritätselementen, Einheitsprämie für Frauen und gemäss Alter usw. vor. Eine öffentliche Krankenkasse des Bundes wäre also nichts anderes als eine öffentliche Konkurrenz zu den bestehenden Krankenkassen, und Vorteile sind nicht in erheblichem Umfang ersichtlich.

2. Zur Transparenz und zur externen Überprüfung der Rechnungslegung: Dieses Anliegen des Kantons Tessin ist richtig und wichtig. Inzwischen wurde die Gesetzgebung allerdings geändert, und ab 1. Januar 2004 sind die Versicherer verpflichtet, einen vollständigen und explizit auf KVG-Leistungen ausgerichteten Jahresbericht auszustellen und öffentlich zugänglich zu machen. Dem Anliegen des Kantons Tessin ist also Rechnung getragen. Wir müssen seine Initiative in diesem Punkt nicht mehr gutheissen und haben keinen gesetzlichen Handlungsbedarf mehr.

3. Zur Berücksichtung der Prämien im Warenkorb der Lebenshaltungskosten: Die Tessiner Initianten haben vollständig Recht, wenn sie sagen, der Lebenskostenindex gebe die Krankenkassenkosten nicht sachgerecht wieder. Heute ist der Warenkorb für die Berechnung des Lebenskostenindexes in der Schweiz nach internationalen Kriterien zusammengesetzt. Würde die Schweiz hier völlig andere Kriterien anwenden, wären auch die Indexe nicht mehr mit dem Ausland vergleichbar. Das wäre ein erheblicher Verlust.

Der Diskrepanz zwischen Lebenshaltungskosten und steigenden Gesundheitskosten tragen wir in der Schweiz allerdings direkt Rechnung. Das Bundesamt für Statistik publiziert nämlich parallel zum Landesindex einen Krankenversicherungsindex, der die Prämienentwicklung und ihren Einfluss auf die verfügbaren Einkommen aufzeigt. Dieser spezielle Index nimmt genau die Anliegen des Kantons Tessin auf, bringt aber die sachgerechtere Lösung und ist ein gutes Instrument für die politische Arbeit. Insofern ist auch in diesem Punkt das Anliegen des Kantons Tessin erfüllt.

Zusammenfassend dürfen wir feststellen, dass die Anliegen des Kantons Tessin erfüllt sind, mit Ausnahme der Krankenkasse, die vom Bund geführt würde. Diese lehnen wir aus den dargelegten Erwägungen ab.

Im Ergebnis bitte ich Sie mit der Kommission, der Standesinitiative Tessin keine Folge zu geben.