Lexipedia

Huber-Hotz Annemarie · 2003-12-08

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2003-12-08

Wortprotokoll

Die Abstimmungserläuterungen enthalten immer eine Empfehlung des Parlamentes und des Bundesrates. Das ist bewährte Praxis. In diesem Sinne hat der Bundesrat die Vorlage zu erläutern. Er hat - so steht es in Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte - sachlich zu erläutern, worum es bei der Vorlage geht. Aus der Sicht des Bundesrates ist es auch richtig, dass er sich zur Verfassungsmässigkeit äussert. Ich möchte nochmals an die Ausführungen von Herrn Lauri erinnern; diese Frage im Abstimmungsbüchlein zu erläutern gehört zum Vollzug der Beschlüsse des Parlamentes.

Der Bundesrat hat sich im Übrigen die Frage gestellt, ob er - entgegen der Praxis - auf eine Empfehlung verzichten soll und ob nur das Parlament eine solche Empfehlung abgeben soll. Aber weil er bis jetzt die Empfehlung des Parlamentes immer mitgetragen hat und auch in diesem Fall ein Ja zur Vorlage empfiehlt, plant er, auch bei den Abstimmungserläuterungen für die Abstimmung im nächsten Mai eine Empfehlung abzugeben. [PAGE 1135]

Huber-Hotz Annemarie · 2003-12-08 | Lexipedia | Lexipedia