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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2003-12-08

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-08

Wortprotokoll

In der Stellungnahme des Bundesrates lesen wir im letzten Absatz Folgendes: "In den Abstimmungserläuterungen wird der Bundesrat den Standpunkt des Parlamentes objektiv und vollständig zum Ausdruck bringen und die Annahme der Vorlage beantragen, aber gleichzeitig auf seine divergierende Meinung in Bezug auf die den Systemwechsel flankierenden Massnahmen bei der Wohneigentumsbesteuerung hinweisen." Ich bin der Auffassung, dass das nicht gesetzeskonform ist. Lesen Sie das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte in der Fassung, wie es Ihnen im Handbuch in dieser Session ausgeteilt worden ist. In Artikel 11 Absatz 2 lesen Sie Folgendes: "Der Abstimmungsvorlage wird eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates beigegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten [PAGE 1134] Rechnung trägt." Das bedarf der Interpretation. Das heisst nämlich, dass der Bundesrat, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2, gehalten ist, die Meinung der Mehrheit ganz klar zu vertreten und auch wesentliche Minderheiten nicht zu vergessen. Aber er selbst ist keine Minderheit. Wir haben Mehrheit und Minderheit im Parlament. Wenn der Bundesrat gemäss Artikel 11 Absatz 2 auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt - à la bonne heure, dagegen kann niemand etwas haben. Aber er soll sich unterstehen, das als seine Meinung darzustellen: Er hat keine Meinung mehr zu haben, das Parlament hat gesprochen! Wenn er das nicht einsieht, wird man Artikel 11 Absatz 2 ändern müssen.

Ich beantrage daher, die Empfehlung nicht als erfüllt abzuschreiben.