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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-12-09

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte die Ruhe bei der schnellen Behandlung der parlamentarischen Vorstösse nicht stören, aber ich erlaube mir zu dieser Vorlage trotzdem einige Bemerkungen:

Man könnte allenfalls durchaus aus formellen Gründen an dieser Motion herumflicken; dies wäre aber eindeutig das falsche Objekt, auch von der Herkunft her. Der Kommissionssprecher hat gut dargelegt, wie diese Motion zu verstehen ist bzw. wie offen die Kommission diesen Text verstanden hat.

Warum sollte man hier trotzdem noch einige Worte verlieren? Ich denke, dass man über die mit der Motion aufgegriffene Problematik nicht zu schnell hinweggehen darf, denn bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern wird auch immer wieder geschwiegen, und die Betroffenen selber bleiben häufig stumm. Wenn gerade in der Jugendsession dieses Thema aufgegriffen wird, werden wir einmal mehr auf das erschreckende Ausmass der Internetkriminalität und insbesondere auf die Kinderpornografie hingewiesen. Einem Bericht der Unicef aus dem Jahre 2001 können wir entnehmen, dass jedes Jahr weltweit schätzungsweise eine Million Kinder Opfer der kommerziellen sexuellen Ausbeutung werden. Dies muss uns alle aufrütteln. Aufgrund der rasanten Neuerungen im Bereich der Technologie und deren leichter und kostengünstiger Verfügbarkeit wächst die Menge des kinderpornografischen Materials sehr schnell an.

Die Kinderpornografie durch das Mittel des Internets stellt eine der Erscheinungen unter den vielfältigen Formen der Ausbeutung von Kindern dar. Ich unterstütze deshalb gerade die zweifache Stossrichtung dieser Motion. Denn es braucht permanente Anstrengungen, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Die zwischen dem Bund und den Kantonen geschaffene Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) ist ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dies gilt ebenfalls für die neue Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) zum Schutz von Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnologie. Wichtig wird nun sein, dass diese Stellen auch personell in der Lage sind, diese Aufgaben wirkungsvoll wahrzunehmen. Vielleicht hören wir von Frau Bundesrätin Metzler, ob dem so ist.

Der Bundesrat ist bereit, sich auch international für eine verbesserte Bekämpfung der Internetkriminalität einzusetzen. Die entsprechende Konvention des Europarates ist dabei sicher ein wichtiger Schritt. Für mich ist aber auch die Ratifikation des Fakultativprotokolles zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vordringlich. Es betrifft ja gerade den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Entsprechend wird unsere Strafnorm über den Menschenhandel angepasst werden müssen.

Die Motion unterstützt diese Marschrichtung, und sie soll deshalb auch von uns unterstützt werden.