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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-12-11

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Ich habe die Aufgabe, Ihnen namens der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen kurz eine glücklicherweise absolut unbestrittene Vorlage zu präsentieren. In der Folge der [PAGE 1156] Abkommen unter dem Titel "Bilaterale I" wurde auch das Luftverkehrsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft abgeschlossen. Dieses Abkommen führte dazu, dass auch im Landesrecht einige Anpassungen vorzunehmen waren. Eine erste Änderungsrunde war in diesem Zusammenhang beim Wettbewerbsrecht vorzunehmen; das ist beim Kartellgesetz schon geschehen.

Hier und heute beantragt uns der Bundesrat, eine Zuständigkeitsregelung für die Kontrolle von staatlichen Beihilfen an die Luftfahrt zu treffen. Die Lösung, die der Bundesrat vorsieht, ist im Wesentlichen die, dass die Wettbewerbskommission die Aufgabe erhält, die Zulässigkeit solcher staatlicher Beihilfen entsprechend den Regelungen im Abkommen zu kontrollieren. Sie finden die entsprechende Änderung in der Botschaft, in einer Änderung von Artikel 102a des Luftfahrtgesetzes, wo diese Zuständigkeitsübertragung an die Wettbewerbskommission festgehalten ist.

Weil es eine unbestrittene Vorlage ist, möchte ich keinen langen Vortrag halten, weil ich selbstverständlich davon ausgehe, dass wir alle die Unterlagen gründlich studiert haben. Ich will kurz beifügen, dass Ihnen die Kommission einstimmig und ohne Enthaltung beantragt, auf diese Vorlage einzutreten. Ebenso einstimmig und ohne Enthaltungen beantragt sie Ihnen, in der Detailberatung Artikel 102a, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird, zuzustimmen.

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