Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2000-03-08
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08
Wortprotokoll
Gemäss dem neuen Artikel 8ter Absatz 4bis des Geschäftsverkehrsgesetzes muss die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung bestätigt werden. Es handelt sich also nicht um eine eigentliche Wahl, sondern um die Bestätigung der Wahl. Sie haben daher nur die Möglichkeit, auf Ihren Wahlzettel Ja oder Nein zu schreiben. Wahlzettel mit anderen Namen sind ungültig. Die Wahl gilt als bestätigt, wenn die Zahl der Jastimmen grösser ist als die Zahl der Neinstimmen.