Bieri Peter · Ständerat · 2003-12-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16
Wortprotokoll
Ich hatte damals auch schon ein Votum vorbereitet, als die erste Motion eingereicht wurde, in welcher auch die Thematik Tagesschulen erwähnt wurde. Nun ist der Motionstext angepasst worden und bezieht sich primär auf die Thematik der Blockzeiten. Wir sind unter anderem auch mit einem Schreiben der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) konfrontiert worden, und es erübrigt sich, dass ich jetzt all das nochmals wiederhole, was Kollege Stadler eingebracht hat. Das grundsätzliche Anliegen von Blockzeiten teilen wir ja alle insgesamt; ich kann auch als Vater von vier schulpflichtigen Kindern sagen, dass die Regelung von Blockzeiten es ermöglicht, dass beide Elternteile einen gewissen Freibereich haben.
Es gilt aber auch, bei den Blockzeiten aus pädagogischer und didaktischer Sicht gewisse Rücksichten zu nehmen, insbesondere was die Belastbarkeit der Kinder betrifft. Es sind in einzelnen Gemeinden auch andere Lösungen zu prüfen, weil nicht jede Gemeinde bezüglich der Erreichbarkeit und Erschlossenheit gleichermassen ausgestattet ist.
Es wird in der Erklärung zur Motion auch wieder die Thematik von Artikel 62 der Bundesverfassung erwähnt, welcher den gemeinsamen Schulbeginn auf Bundesebene regelt. Hier meine ich - im Einvernehmen mit der Meinung meines Kantons -, dass diese Thematik der Blockzeiten nicht auf Bundesebene geregelt werden muss. Der Schuljahresbeginn ist ja letztlich nur deshalb in die Bundesverfassung aufgenommen worden, weil sich die Kantone in dieser föderalistisch offenbar schwierigen Frage nicht einigen konnten und weil der gemeinsame Schuljahresbeginn für die Kinder dieses Landes effektiv ein Vorteil und deshalb etwas Wichtiges ist. [PAGE 1185]
Wir haben vonseiten der EDK Meldungen erhalten, wonach sie der Meinung ist, dass diese Frage der Blockzeiten auf der kantonalen Stufe zu regeln sei, dass die EDK durchaus Modelle entwickeln und Empfehlungen abgeben könne, dass es aber keine Notwendigkeit gebe, beim Bund auf Gesetzes- oder gar Verfassungsebene aktiv zu werden.
Ich bin deshalb der Meinung, dass diese Motion vom Inhalt her durchaus gute Elemente enthält, und beabsichtige deshalb keine Grossattacke dagegen zu lancieren. Aber ich meine, sie sei wahrscheinlich an die falsche Adresse gerichtet worden. Deshalb meine Meinung, Frau Langenberger: Es wäre wahrscheinlich geschickter, diese Motion zurückzuziehen, um sie dann wirklich auf den kantonalen Stufen an geeigneter Stelle einzubringen.
Ein letzter Gedanke: Der neue Finanzminister, den wir ab dem 1. Januar 2004 haben werden, unser Noch-Kollege Merz, hat auf die Fragen in den Hearings, wo man sparen könnte, gesagt, man könnte vor allem auch im Bereich der Bildung auf Bundesebene sparen. Wenn dem schon so ist, dass vorgeschlagen wird, dass auch dort gespart werden müsste, dann, meine ich, sollte sich der Bund nicht mit neuen Aufgaben befassen, die auch bei ihm letztlich Kosten verursachen würden. Denn wer befiehlt, der bezahlt auch. Es wäre die Kehrtwende, dass dann die Kantone sagen würden: Nun, wenn Ihr schon das regelt, dann bezahlt doch auch im Bereich des Volksschulwesens. Ich denke, der Bund hat bereits genügend Probleme damit, im Bereich der Berufsschulen und im Bereich der universitären Ausbildungen die Finanzierung zu gewährleisten; er sollte hier nicht eine neue Aufgabe übernehmen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Noch lieber wäre es mir, wenn Frau Langenberger ihren Vorstoss mit dieser zwar gut gemeinten Idee, die aber leider am falschen Ort platziert ist, zurückziehen würde.