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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2003-12-16

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16

Wortprotokoll

Das Verkehrshaus der Schweiz hat mich schon in meiner Jugendzeit fasziniert, deshalb äussere ich mich sehr gerne zu dieser Vorlage.

Die Schweiz zählt rund 930 Museen; davon sind etwa 650 im Verband der Museen der Schweiz zusammengeschlossen. In dieser Museumslandschaft wird das Verkehrshaus der Schweiz von der Öffentlichkeit faktisch als Landesmuseum für Mobilität wahrgenommen. Das Verkehrshaus der Schweiz ist Museum, Schaufenster und Erlebnisraum für das Verkehrs- und Kommunikationswesen. Das Verkehrshaus ist "die" Plattform für den Strassen- und Schienenverkehr sowie für die Luft- und Raumfahrt. Im Vordergrund steht die Darstellung der Entwicklung dieser Technologien mit ihren Auswirkungen auf das Individuum, die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt. Auch wird der entsprechende Bezug zur Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft hergestellt. Zur Aufgabe gehören auch die Pflege und Erschliessung von Sammlungen und Archiven.

Im Bereich der Kommunikation hat das Verkehrshaus eine Abgrenzung zum Museum für Kommunikation in Bern vorgenommen. Mit seinem erlebnisorientierten Angebot orientiert sich das Museum an den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Verkehrshausbesucherinnen und -besucher. Das Hans-Erni-Museum bereichert dieses Angebot durch die künstlerische Interpretation der Thematik des Verkehrshauses.

In der Aufgabe des Verkehrshauses als Aufklärungsstelle und Diskussionszentrum für Fragen der Mobilität ist auch das öffentliche Interesse des Bundes begründet. Dieses ist unbestritten. Das Verkehrshaus ist mit seinen 450 000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr nach wie vor das meistbesuchte Museum der Schweiz. Daraus resultiert auch, dass weniger als 10 Prozent der Betriebskosten durch die öffentliche Hand gedeckt werden. Das genügt aber für eine längerfristige finanzielle Sicherung dieses Museums nicht mehr.

Anlässlich der Gründung des Verkehrshauses im Jahre 1959 hat sich der Bund zusammen mit den Regiebetrieben sehr stark finanziell beteiligt. Der Bund und die Regiebetriebe übernahmen 50 Prozent der Erstellungskosten und mehr als 50 Prozent der Betriebskosten. Angesichts des grossen Publikumserfolgs konnte das Verkehrsmuseum bis Anfang der Neunzigerjahre seinen Aufwand ohne regelmässige massgebende staatliche Unterstützung wahrnehmen.

Mit der Verschlechterung der Wirtschaftslage und einem Einbruch bei den Besucherzahlen geriet das Verkehrshaus in eine Schuldensituation. Zwischen 1993 und 1995 versuchte der Bund, zusammen mit der Stadt und dem Kanton Luzern, mit ausserordentlichen Beiträgen die finanzielle Situation des Verkehrshauses langfristig zu konsolidieren. Es hat sich jedoch sehr bald gezeigt, dass eine solche längerfristige Konsolidierung nach neuen Grundlagen für die Finanzierungsstruktur ruft. Diese Erkenntnisse führten schlussendlich zum Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998, wo für das Verkehrshaus für die Jahre 1999 bis 2003 ein Zahlungsrahmen von maximal 7,5 Millionen Franken festgelegt wurde. Mit dem Verkehrshaus wurde auch ein [PAGE 1177] entsprechender Leistungsvertrag abgeschlossen. Leistungsvertrag und Zahlungsrahmen laufen nun per Ende dieses Jahres aus.

Die Finanzhilfe von jährlich 1,6 Millionen Franken soll nun in den Jahren 2004 bis 2007 weitergeführt werden. Vor uns liegt ein entsprechender Bundesbeschluss. Mit dem bis Ende 2007 befristeten Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz - das ist die Vorlage 1 - wird die formelle, gesetzliche Grundlage geschaffen. Im jährlichen Gesamtbetrag von 1,6 Millionen Franken ist der jährliche Mitgliederbeitrag des Bundes von 100 000 Franken inbegriffen.

Insbesondere möchte ich aber auch auf die Bedingungen hinweisen, an welche die Beiträge des Bundes geknüpft werden. So wird die Finanzhilfe unter anderem nur dann ausgerichtet, wenn der Kanton und die Stadt Luzern sowie die Innerschweizer Kantone sich an der Finanzierung des Verkehrshauses der Schweiz angemessen beteiligen. Um welche Beiträge geht es hier? Folgende Beiträge werden von dieser Seite geleistet: durch den Kanton Luzern 550 000 Franken in bar, durch die Stadt Luzern 365 000 Franken cash, durch einen Teilerlass der Billettsteuer 640 000 Franken. Die Innerschweizer Kantone leisten einen Defizitbeitrag von rund 230 000 Franken.

In den letzten Leistungsvertrag wurden verschiedene Finanzierungsgrundsätze und Bedingungen aufgenommen. Das Verkehrshaus hat viele dieser Anforderungen erfüllt. Besonders möchte ich die strukturellen Anpassungen erwähnen, die eingeläutet wurden. Die Verschlankung der Gesellschaftsorgane und die Vereinfachung der Entscheidungswege sind nur zwei Stichworte. Ebenso sind inzwischen auch die Voraussetzungen geschaffen worden, um den Museumsbereich künftig in eine Stiftung und die kommerziellen Aktivitäten in eine Betriebsgesellschaft einfliessen zu lassen.

Trotz allem müssen wir uns bewusst sein, dass wir es auch heute nur mit einer Übergangslösung zu tun haben, denn inzwischen hat sich die finanzielle Situation verschärft, nämlich durch das völlige Wegfallen des langjährigen wichtigen Mitträgers Swissair. Aber auch andere Mitträger wie die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes - SBB, Swisscom und die Post - werden sich künftig bloss noch im Rahmen eines projektbezogenen Sponsorings engagieren.

Die Finanzprobleme des Verkehrshauses sind somit mit dieser Vorlage nicht gelöst. Mit den öffentlichen Subventionen kann auch nur der Minimalbetrieb des Verkehrshauses gesichert werden. Mittelfristig sind somit neue Lösungen gefragt. Zwei Lösungsansätze stehen dabei zur Diskussion. Das Verkehrshaus kann einmal im Rahmen des Bundesgesetzes für das Schweizerische Landesmuseum einbezogen werden, oder im Zusammenhang mit dem in Vorbereitung befindenden neuen Kulturförderungsgesetz kann eine entsprechende Lösung gesucht werden. Zu diesen beiden Lösungsansätzen werde ich mich noch kurz im Rahmen der Motion Widmer Hans 02.3068 äussern.

Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, auf das Bundesgesetz und den Bundesbeschluss einzutreten und diesen zuzustimmen.